Online-Durchsuchung: Das neue Computer-Grundrecht

Rechtsgebiete: Verfassungsrecht, Internetrecht & Domainrecht, EDV-Recht & IT/TK-Recht
Rechtstipp vom 05.03.2008

Mit seinem sensationellen Urteil zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Bürger an das Computer- und Internetzeitalter angepasst, seine gesamte Entscheidungskompetenz ausgeschöpft und ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

 
Historische Einordnung der Entscheidung 

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur einmal in der deutschen Rechtsgeschichte die Aufgaben des Gesetzgebers übernommen und selbst ein Grundrecht zum Leben erweckt. Anlässlich des so genannten Volkszählungsurteils 1983 wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch den Karlsruher Richterspruch begründet, womit das Grundrecht des Einzelnen auf Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt wurde. Von daher ist das Urteil vom 27. Februar, der Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, umso bemerkenswerter, weil auch hier Daten des Einzelnen geschützt werden.

 

Grundrecht, Computer, Durchsuchung
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf Computerdaten an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft.
Verfassungsschutzgesetz NRW 

Die Karlsruher Richter hatten über die in der Öffentlichkeit bereits heftig diskutierte Online-Durchsuchung zu entscheiden, genauer über Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes NRW, mit denen nach dem Willen des Landesgesetzgebers eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung geschaffen werden sollte.

Das höchste deutsche Gericht hat die Regelungen sowohl was die Online-Durchsuchung mittels des sog. Bundestrojaners als auch was das „Hacken“ von verschlüsselten Internetverbindungen angeht, für verfassungswidrig erachtet, weil die Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes NRW den Ermittlungsbehörden unbeschränkten Zugriff auf sensible Daten der Bürger ermöglichen, die in keinem Verhältnis zu dem grundgesetzlich geschützten Bereich stehen. 

In der Begründung hat das Verfassungsgericht ausdrücklich anerkannt, dass die Nutzung des Computers, auch im Internet, von zentraler Bedeutung für die freie Persönlichkeitsentfaltung für viele Bürger geworden ist. Eine Auswertung der Daten von Speichermedien und verschlüsselten Internetverbindungen kann den Ermittlungsbehörden Informationen über die Persönlichkeit des Bürgers liefern, bis hin zu einer Profilbildung. Aus diesem Grund fordert die Verfassung strenge Anforderungen bei Zugriff und Durchsuchung dieser Daten, auch von den Strafverfolgungsbehörden.

 
Hohe Hürden für Online-Durchsuchung 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt eine sachgerechte Brücke zwischen dem Ansinnen des Gesetzgebers einerseits, den Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung Zugriff auf Computerdaten zu ermöglichen, und dem Schutz der Bürger auf Daten- und Informationssicherheit andererseits.

Nur in strengen Ausnahmefällen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass Rechtsgüter von ganz erheblichem, überragenden Wert für Leben oder Existenz des Staates gefährdet sind, ist den Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung und aus präventiven Gründen der Zugriff auf EDV-Informationen gestattet und nur, wenn dem zuvor ein Richter zugestimmt hat.                                                                                                                          

Dabei muss der Kernbereich privater Lebensgestaltung gewahrt bleiben. Die Problematik, dass den Behörden erst nach Sichtung der Daten eine Bewertung auf ihren privaten Gehalt möglich ist, hat das Verfassungsgericht versucht zu lösen, indem es die unverzügliche Löschung von Inhalten aus der Privatsphäre nach Auswertung der Daten und ein Verwertungsverbot für diese angeordnet hat.  

 
Fazit: My PC is my home 

Richtigerweise hat das Bundesverfassungsgericht den Computer quasi als Zuhause seines Benutzers unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt und somit eine rechtliche Lücke zugunsten der Bürger geschlossen.

Im März trifft das Bundesverfassungsgericht eine weitere wichtige Entscheidung. Dann steht die Verfassungsmäßigkeit der so genannten Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Mehr Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem anwalt.de-Rechtstipp:

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung - droht die gläserne Kommunikation?

(WEL)


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