Mit seinem sensationellen Urteil zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte
der Bürger an das Computer- und Internetzeitalter angepasst, seine gesamte Entscheidungskompetenz
ausgeschöpft und ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme“.
Historische Einordnung der
Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur einmal in der deutschen
Rechtsgeschichte die Aufgaben des Gesetzgebers übernommen und selbst ein Grundrecht zum Leben erweckt. Anlässlich des so genannten
Volkszählungsurteils 1983 wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch den
Karlsruher Richterspruch begründet, womit das Grundrecht des Einzelnen auf Preisgabe und Verwendung
seiner personenbezogenen Daten unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt wurde. Von daher ist das
Urteil vom 27. Februar, der Geburtstag des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
Integrität informationstechnischer Systeme, umso bemerkenswerter, weil auch hier Daten des
Einzelnen geschützt werden.
Das
Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf Computerdaten an sehr strenge Voraussetzungen
geknüpft. Verfassungsschutzgesetz NRW Die Karlsruher Richter
hatten über die in der Öffentlichkeit bereits heftig diskutierte Online-Durchsuchung zu
entscheiden, genauer über Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes NRW, mit denen nach dem Willen
des Landesgesetzgebers eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung geschaffen werden
sollte.
Das höchste deutsche Gericht hat die Regelungen sowohl was die Online-Durchsuchung
mittels des sog. Bundestrojaners als auch was das „Hacken“ von verschlüsselten
Internetverbindungen angeht, für verfassungswidrig erachtet, weil die Regelungen des
Verfassungsschutzgesetzes NRW den Ermittlungsbehörden unbeschränkten Zugriff auf sensible Daten
der Bürger ermöglichen, die in keinem Verhältnis zu dem grundgesetzlich geschützten Bereich
stehen.
In der Begründung hat das Verfassungsgericht ausdrücklich anerkannt, dass
die Nutzung des Computers, auch im Internet, von zentraler Bedeutung für die freie
Persönlichkeitsentfaltung für viele Bürger geworden ist. Eine Auswertung der Daten von
Speichermedien und verschlüsselten Internetverbindungen kann den Ermittlungsbehörden Informationen
über die Persönlichkeit des Bürgers liefern, bis hin zu einer Profilbildung. Aus diesem Grund
fordert die Verfassung strenge Anforderungen bei Zugriff und
Durchsuchung dieser Daten, auch von den Strafverfolgungsbehörden.
Hohe Hürden
für Online-Durchsuchung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt eine
sachgerechte Brücke zwischen dem Ansinnen des Gesetzgebers einerseits, den Ermittlungsbehörden bei
der Strafverfolgung Zugriff auf Computerdaten zu ermöglichen, und dem Schutz der Bürger auf Daten-
und Informationssicherheit andererseits.
Nur in strengen Ausnahmefällen, wenn ein konkreter
Verdacht besteht, dass Rechtsgüter von ganz erheblichem, überragenden Wert für Leben oder
Existenz des Staates gefährdet sind, ist den Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung und aus
präventiven Gründen der Zugriff auf EDV-Informationen gestattet und nur, wenn dem zuvor ein
Richter zugestimmt
hat.
Dabei
muss der Kernbereich privater Lebensgestaltung gewahrt bleiben. Die Problematik, dass den Behörden
erst nach Sichtung der Daten eine Bewertung auf ihren privaten Gehalt
möglich ist, hat das Verfassungsgericht versucht zu lösen, indem es die unverzügliche Löschung
von Inhalten aus der Privatsphäre nach Auswertung der Daten und ein Verwertungsverbot für diese
angeordnet hat.
Fazit: My PC is my home
Richtigerweise hat
das Bundesverfassungsgericht den Computer quasi als Zuhause seines Benutzers unter den Schutz des
Grundgesetzes gestellt und somit eine rechtliche Lücke zugunsten der Bürger geschlossen.
Im
März trifft das Bundesverfassungsgericht eine weitere wichtige Entscheidung. Dann steht die
Verfassungsmäßigkeit der so genannten Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand. Mehr
Informationen zu diesem Thema erfahren Sie in unserem anwalt.de-Rechtstipp:
Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung - droht die gläserne
Kommunikation?
(WEL)
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