Online-Glücksspiel: Spieler erhält 16.000 Euro zurück

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Verstoß gegen Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag – Urteil des Landgerichts Stuttgart


München, 06.03.2023. Am Ende gewinnt die Bank. Diese Binsenweisheit bestätigte sich auch für einen Glücksspieler aus Baden-Württemberg, der in einem Online-Casino gespielt und verloren hat. Am Ende summierten sich seine Verluste auf mehr als 16.000 Euro. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ihm die Betreiberin des Casinos den Verlust in voller Höhe erstatten muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.


Für Online-Glücksspiele galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot. Dennoch machten viele Anbieter der Glücksspiele ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.


In dem Fall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen November 2019 und September 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich hat er dabei mehr als 16.000 Euro verloren. Als er erfuhr, dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren, forderte er seinen Verlust von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos zurück.


Das LG Stuttgart bestätigte den Rückforderungsanspruch des Klägers. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und sie müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, entschied das LG Stuttgart.

Zudem diene das Verbot in erster Linie dem Schutz der Spieler und der Bekämpfung der Spielsucht und der Begleitkriminalität, so das LG Stuttgart. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/


Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

Foto(s): Online-Glücksspiel

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