Opel-Diesel: Opel muss Diesel nachrüsten – Autofahrer prüfen ihre Rechte, Anwälte informieren

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Medienberichten der letzten Tage zufolge gerät nun nach anderen Autobauern auch Opel ins Visier der Ermittler: Danach muss Opel wohl tausende Dieselautos aus den Modelljahren 2013 bis 2016 und sogar teilweise 2017 abgastechnisch nachrüsten. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet. In Deutschland sollen 32.000 Autos betroffen sein, wovon rund 9.000 in die Werkstatt zurückgerufen werden sollen.

Hierbei soll es sich um die Euro-6-Modelle der Baureihen Insignia, Cascada und Zafira handeln, wobei es aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen im Betrieb zu erhöhten NOx-Emissionen kommen soll.

Das KBA habe Hinweise gefunden, dass bei diversen der obigen Opel-Modelle die Abgasnachbehandlung aus nicht geklärten Gründen während der Fahrt komplett abschalten soll.

Damit gerät nun neben VW, Mercedes Audi und zuletzt BMW und Porsche nun auch Opel verstärkt ins Visier der Ermittler und der Behörden.

Betroffene Opel-Fahrer sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin, die bereits etliche VW-, Daimler-, Audi-, BMW-, Porsche- und Opel-Fahrer vertritt, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, wobei Rechtsschutzversicherungen, worauf Betroffene hingewiesen werden sollen, oftmals die Kosten übernehmen.

Grundsätzlich hat jeder Fahrer Anspruch auf ein mangelfreies Kfz.

Wenn ein Mangel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden kann, könnte grundsätzlich Wandelung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht kommen, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Außerdem würden eventuell, sofern sich Vorwürfe einer vorsätzlichen Abgasmanipulation bestätigen sollten, auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht kommen.

Da bei Opel auch aktuellere Modelle betroffen sein sollen, könnten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB diverse Käufer noch Ansprüche innerhalb der in der Regel 2-jährigen-Gewährleistungsfrist gegen den Händler geltend machen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend geprüft werden sollte, da hier unter Umständen demnächst Verjährung eintreten könnte.

Vorsicht ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner generell auch bei einem eventuellen Software-Update geboten, da hierbei z. B. die Laufleistung des Motors oder der Verbrauch negativ beeinflusst werden könnte.

Es sollte daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Software-Update verweigert werden sollte oder nicht. Gerichte haben auch schon entschieden, dass ein Kunde trotz Software-Update trotzdem noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Betroffene Opel-Fahrer sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, Dr. Späth & Partner RAe beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und stellen gerne eine kostenlose und unverbindliche Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.


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