Opfer einer Vergewaltigung oder sonstigen Gewalttat – Opferanwalt in Augsburg und Gera

Rechtsgebiete: Opferhilfe, Strafrecht
Rechtstipp vom 19.04.2011

Opfer einer Straftat können über die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei einem Opferanwalt in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei des Verfassers ist seit 10 Jahren im Bereich des Opferschutzes in Augsburg und Gera tätig. Neben einer kostenlosen Erstberatung umfasst die Vertretung auch die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft einschließlich der Vertretung vor den Gerichten, soweit erforderlich in Strafsachen bis zum Bundesgerichtshof.

Ein Opferanwalt begleitet seinen Mandanten im Einzelfall gegebenenfalls auch zu Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter. Gerade in letzterem Fall ist das Opfer regelmäßig unangenehmen Fragen ausgesetzt. Der Opferanwalt kann hier Beistand leisten. Im Einzelfall kommen auch Besuche des Tatorts zur Krisenbewältigung in Betracht.

Das Opferentschädigungsgesetz bietet Opfern die Möglichkeit, staatliche Hilfe zu erhalten. Nach § 1 Abs. 1 OEG besteht ein Anspruch auf Versorgung, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt ist.

Tätlicher Angriff ist hierbei jede, in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende Einwirkung. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine körperliche Berührung nicht erforderlich. In Betracht kommen Sexualdelikte, wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen.

Stalking ist grundsätzlich kein tätlicher Angriff. Im Einzelfall kann dies der Fall sein, wenn körperliche Gewalt unmittelbar bevorsteht.


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