Rechtstipp vom 19.06.2012

Organspende: Entscheidungslösung kommt

Der Bundesrat hat am 15.06.2012 das Gesetz gebilligt, das die Bereitschaft der Bürger zur Organspende fördern soll. Dadurch sollen mehr Menschen die Chance bekommen, ein lebensrettendes Organ zu erhalten.

Das Gesetz wandelt die bislang geltende «erweiterte Zustimmungslösung» in eine «Entscheidungslösung» um. In Zukunft soll jeder Bürger ausdrücklich aufgefordert werden, freiwillig eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Eine Erklärungspflicht besteht jedoch nicht.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Bundesrat, PM vom 15.06.2012

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