OVG Berlin-Brandenburg: Dieselfahrzeuge ohne Software-Update dürfen stillgelegt werden

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Für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer wird die Luft immer dünner. Sie müssen vermehrt mit der Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs rechnen, wenn sie das Aufspielen eines Software-Updates verweigern.

Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 sind bekanntlich vom Abgasskandal betroffen. Ein Software-Update soll die Lösung bringen. Doch eine ganze Reihe von Fahrzeughaltern ist dem Rückruf nicht nachgekommen, weil sie negative Auswirkungen auf den Motor befürchten. Ohne Software-Update müssen sie allerdings mit der Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs rechnen. Das hat nach dem Oberverwaltungsgericht NRW und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.

Mit Beschluss vom 25. März 2019 bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg in mehreren Eilverfahren die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam, nach denen vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge stillgelegt werden dürfen, wenn die Dieselmotoren nicht nachgerüstet wurden.

Vor dem OVG Berlin-Brandenburg ging es um die Anträge von Fahrzeughaltern eines VW Polo, VW Touran und Audi A6. In allen drei Fahrzeugen ist der Dieselmotor EA 189 verbaut. Die drei Halter weigerten sich allerdings das vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Software-Update aufspielen zu lassen. Die zulässigen Kfz-Zulassungsbehörden untersagten daher den Betrieb der Fahrzeuge.

Der 1. Senat des OVG entschied nun, dass die Betriebsuntersagungen rechtmäßig seien, da die Zulassungsvoraussetzungen für diese Fahrzeuge ohne ein entsprechendes Software-Update nicht erfüllt seien. Das öffentliche Interesse am Gesundheitsschutz der Bevölkerung und an der Luftreinhaltung überwiege das private Interesse der Antragsteller am vorläufigen Weiterbetrieb ihrer Fahrzeuge, so das Gericht.

„Immer mehr vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeughaltern droht die Stilllegung ihrer Fahrzeuge, wenn sie das Software-Update nicht aufspielen lassen. Die Verantwortung für die Abgasmanipulationen liegt allerdings bei den Herstellern und die können auch haftbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Klagen auf Schadensersatz, weil VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, haben gute Erfolgsaussichten. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW schadensersatzpflichtig ist.

„Schadensersatzansprüche können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Update aufgespielt wurde. Auch hier liegen entsprechende Urteile vor, die besagen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs entstanden ist und sich durch ein späteres Software-Update nicht wiedergutmachen lasse“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Haftung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal sind in der Regel noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 



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