Auslöser für die Messung bei dem sogenannten Einseitensensor ist ein Helligkeitsunterschied in der unmittelbaren Umgebung der passiven Sensoren. Im Rahmen dieser Messung erfolgt zunächst eine vorläufige Messung und noch weitere, z. B. eine sogenannte Triggermessung und sodann in einem dritten Schritt eine Korrelationsrechnung, die zum endgültigen Wert maximal in einer Höhe von weniger als 2 % abweichen darf.
Gemäß Seite 43 der Anweisung zum Einseitensensorgerät kann ein sogenannter „vorauslaufender Schatten" eine Messung auslösen. Dabei ist insbesondere auf die Lichtverhältnisse der Umgebung (beispielsweise Tageslicht, starke Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad etc.) zu achten. Gemäß der Bedienungsanleitung soll eine solche Messung ausgelöst werden, wenn sich nur ein Fahrzeug in der Nähe der sogenannten Fotolinie aufhält.
Durch die frühzeitige Fotoauslösung mittels des sogenannten vorauslaufenden Schattens kann aber die Messstrecke verlängert sein, sodass ein verfälschtes Messergebnis dem jeweiligen Verfahren zu Grunde liegt.
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Rechtsanwalt Kirchmann ist spezialisiert auf die Verteidigung in Bußgeldsachen. Der Einseitensensor und seine Probleme begleiten ihn seit mehreren Jahren.
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