Zwei unterschiedliche Bedienungsanleitungen für ein und dasselbe Gerät.
Bedienungsanleitungen passen sich dem jeweiligen Entwicklungsstand des Messgerätes an. Entsprechende Änderungen gibt es bereits bei jeder Software-Änderung.
Vor dem Amtsgericht Gießen wird zur Zeit allerdings ein Verfahren geführt, bei dem über Sachverständige und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt geklärt werden muss, welche Bedienungsanleitung des Herstellers denn tatsächlich für die amtlichen Straßenverkehrskontrollen benutzt werden darf.
Das ist insofern brisant, weil sich die Bedienungsanleitungen in einigen (wichtigen!) Punkten widersprechen.
Bei Fragen zum Thema: Verteidigung gegen PoliScan Speed sprechen Sie uns an:
Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann
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Telefon: 02058 17 99 214
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Rechtsanwalt Kirchmann ist spezialisiert auf die Verteidigung in Bußgeldsachen. Beim Thema PoliScan Speed (PSS) sind wir immer in die neuesten Themen eingeweiht. Wir sind deutschlandweit tätig.
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