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P-Konto - Grundfreibetrag erhöhen

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Seit dem 01.07.2010 besteht die Möglichkeit für Verbraucher und Selbständige ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten oder ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Hierdurch wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 € pfändungsfrei gestellt, ohne dass es zukünftig bei einer Pfändung eines entsprechenden Antrags beim Vollstreckungsgericht bedarf.

Mit einer Bescheinigung eines Rechtsanwalts kann der Grundfreibetrag erhöht werden. Die Erhöhung kann eingerichtet werden, wenn Sozialleistungen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft für weitere Personen entgegengenommen werden oder wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Zusätzlich kann ein Freibetrag für das Kindergeld eingeräumt werden.

Ich biete die Erstellung entsprechender Bescheinigungen über die Website www.p-konto-bescheinigung.de an. Dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen.

RA Max Postulka



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