Paraguay Fresh – BaFin warnt

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Hinsichtlich der Paraguay Fresh S. A. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass sie den hinreichenden begründeten Verdacht habe, dass Aktien der Paraguay Fresh S. A. öffentlich offeriert werden, ohne dass dafür ein von der BaFin genehmigter Prospekt existiert.

Wir weisen auf die Warnung der BaFin hin, damit sich Anleger, die Aktien der Paraguay Fresh S. A. erworben haben oder kaufen wollen, eine eigenen Meinung bilden können. Ob der von der BaFin geäußerte Verdacht richtig ist, muss weiteren Ermittlungen der BaFin vorbehalten bleiben.

Angebot Aktien Paraguay Fresh S. A. ohne Prospekt

Wer in Deutschland Wertpapiere, also insbesondere etwa Aktien, offeriert, muss vorher ein von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prospekt veröffentlichen, soweit nicht eine Ausnahme von der Prospektpflicht gegeben ist.

Eine derartige Ausnahme besteht laut BaFin nicht.

Die BaFin prüft zwar nicht, ob der Inhalt dieses Prospektes richtig ist, sie prüft aber, ob der Prospekt den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt.

Möglichkeiten für Anleger, die Aktien der Paraguay Fresh S. A. erworben haben

Sofern Anlegern Aktien der Paraguay Fresh S. A. angeboten wurden, aber kein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlich worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, dass einem Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Anbieter als auch gegen den Emittenten auf Erstattung des Erwerbspreises gegen Übernahme der Anlagen zusteht.

Es kann auch die Möglichkeit bestehen, dass andere Ansprüche begründbar sind. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger, die der Paraguay Fresh S. A. Gelder zum Kauf von Aktien zur Verfügung gestellt haben und Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 11.05.2023


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