Parship scheitert vor dem Amtgericht Hamburg: Kein Wertersatz nach Widerruf! Inkasso abilita GmbH

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Ist man auf der Suche nach einem Partner landet man schnell bei Parship. Falls man mit dem Angebot nicht zufrieden ist, kann man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hier erleben aber viele Kunden eine böse Überraschung: Parship akzeptiert zwar an sich den Widerruf fordert aber für die bisherige Nutzung einen „Wertersatz“ in Höhe von ca. 300 €.

Urteil des Amtsgerichts Hamburg gegen Parship

Wir halten die Forderung von Parship für unberechtigt. Parship begründet seine Forderung mit einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.03.2017 (Az. 3 U 122/14). Parship verschweigt jedoch, dass es bei diesem Urteil nur um „wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche“ wegen Irreführung ging. Und nicht um eine Zahlung von Kunden nach einem Wertersatz.

Das Amtsgericht Hamburg hat sich ebenfalls unserer Meinung angeschlossen und hat mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 25s C 373/17) festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz in Rechnung stellen kann. Begründet wird dies damit, dass Parship seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen des Widerrufs belehrt hat. Parship verstößt gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB. Die Berufung wurde jedoch zugelassen, das Urteil ist nichts rechtskräftig.

Parship lässt Forderung durch Inkasso abilita GmbH eintreiben

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, ist Parship weiterhin unbeeindruckt und treibt die Forderung sogar mit Hilfe des Inkassounternehmens abilita GmbH (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg) ein.

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Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


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