Parship verschickt Mahnbescheide an Kunden. So reagieren Sie richtig (PE Digital / Debitor-Inkasso)

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Über die Wertersatz-Falle von Parship der PE Digital GmbH nach einem Widerruf haben wir bereits in einem früheren Rechtstipp berichtet. Inzwischen verschickt Parship an Kunden Mahnbescheide und fordert die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.

Mahnbescheide durch Debitor-Inkasso GmbH

Die Mahnbescheide werden meist durch die Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau im Auftrag von Parship versandt. Es werden offene Mitgliedsbeiträge in einem hohen dreistelligen Bereich gefordert. Wenn man der Meinung ist, dass die Forderung unberechtigt ist, sollte man den Mahnbescheid nicht ignorieren, da Parship später sonst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Wenn man sich gegen die Forderung zur Wehr setzen will, muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Heben Sie daher auch den gelben Umschlag auf, auf welchem der Tag der Zustellung notiert ist.

Wer hat Recht? Parship oder ich?

Eine „Ja oder Nein“ Antwort kann man hier leider nicht allgemein geben, das kommt auf Ihren Fall an. Denkbar sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Wenn man sich auf parship.de angemeldet hat und den Vertrag nie gegenüber Parship widerrufen oder gekündigt hat, besitzt Parship wohl einen Anspruch auf Zahlung der monatlichen Beiträge. Aber auch in diesen Fällen prüfen wir, ob die Forderung nicht zu hoch ist. Außerdem sollte man dann auch auf jeden Fall dafür sorgen, dass der Vertrag beendet ist und keine neuen Gebühren anlaufen. Sonst erhalten Sie vermutlich bald wieder neue Rechnungen.
  • Hat man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung widerrufen sieht es anders aus: In diesen Fällen empfehlen wir die Forderung überhaupt nicht zu akzeptieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass Parship keine Zahlung fordern kann. So sieht es auch das Amtsgericht Hamburg und hat hier uns bereits Recht gegeben.

Wir prüfen für Sie gerne das bestmögliche Vorgehen und legen für Sie auch Widerspruch gegen die Forderung ein.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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