Veröffentlicht von:

Patchworkfamilie und Testament – Probleme mit der gesetzlichen Erbfolge

  • 3 Minuten Lesezeit

Patchworkfamilien sind immer häufiger anzutreffen. Hiermit einher gehen jedoch auch zunehmend Probleme, im Hinblick auf die erbrechtlichen Folgen bei Patchworkfamilien.

Interessen der (Ehe)Partner sind häufig:

  • Absicherung des überlebenden Partners
  • keine Benachteiligung der eigenen Kinder durch den überlebenden Partner

Dies wirft in der erbrechtlichen Praxis mitunter Probleme auf. Sind gar Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden, die nicht Teil der Patchworkfamilie wurden, sondern mit dem früheren Partner zusammenleben, wird eine Gleichbehandlung deutlich schwerer.

Gesetzliche Erbfolge

Solange man keine Vorsorge trifft und die gesetzliche Erbfolge greifen lässt, ist es letztlich dem Zufall überlassen, wer was erben wird, wie folgende Beispiele verdeutlichen:

Sind die Partner verheiratet und bringen je ein Kind in die neue Ehe mit ein, erben der überlebende Ehepartner und das eigene Kind zu gleichen Teilen.

Besteht die Patchworkfamilie schon viele Jahre, waren die Kinder noch sehr jung und wuchsen wie Geschwister auf, kann diese Erbfolge als unbillig empfunden werden.

Sind beide Ehepartner vermögend, erbt das Kind des überlebenden Partners zunächst zwar nicht, beim Tod des überlebenden Ehepartners erbt es jedoch nicht nur dessen Vermögen als Alleinerbe, sondern auch das noch vorhandene hälftige Vermögen des Erstversterbenden.

Noch unbilliger kann es werden, wenn ein Ehepartner Vermögen hat und der andere nicht. Verstirbt der nicht vermögende Ehepartner zuerst, geht dessen Kind komplett leer aus, während das Kind des vermögenden Partners später alles Vermögen erbt.

Auch ein anderes Beispiel zeigt mögliche unliebsame Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge:

Ist ein Ehepartner kinderlos und verstirbt, ohne das ein Testament errichtet wurde, so erben neben dem überlebenden Ehepartner auch dessen Eltern oder dessen Geschwister. Das Kind des Überlebenden geht zunächst leer aus und beerbt nur den Überlebenden.

Sind die Partner in der Patchworkfamilie nicht verheiratet, würden der Überlebende und dessen Kind sogar mit Nichts dastehen.

Streitereien sind so fast schon vorprogrammiert. Genau das ist es jedoch, was man vermeiden will und mit einer gezielten Vorsorge und Testamentsgestaltung auch vermeiden kann! Hierbei helfe ich Ihnen gerne.

Gestaltungsmöglichkeiten

Sofern die Kinder schon alt genug sind, kann mit Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen nahezu jede gewünschte erbrechtliche Folge herbeigeführt werden.

Sollte ein Pflichtteilsverzicht nicht möglich sein, bieten sich sogenannte Quotenvermächtnisse an. Hierbei wird für das nicht pflichtteilsberechtigte Kind ein Vermächtnis angeordnet, dessen Wert dem Pflichtteil entspricht.

Bei einem solchen Vermächtnis ist es natürlich wichtig, dass beide Ehepartner entsprechende Regelungen treffen und diese auch nach dem Tod des Erstversterbenden fortbestehen.

Auch wenn Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind, welche beim früheren Partner leben, bieten sich solche Quotenvermächtnisse an.

Natürlich sind die Interessen jeder Patchworkfamilie anders, da auch die Konstellationen und Interessen immer andere sind.

Manchmal soll vorgenannte Ungleichbehandlung vermieden werden, manchmal ist diese jedoch auch gewünscht.

Auch können vorherige Testamente, Erbverträge etc. den nun gewünschten Regelungen im Wege stehen.

Will man die unerwünschten Folgen, welche sich im Einzelfall ergeben können, umgehen, wird man nicht um eine Beratung, durch einen Experten auf dem Gebiet des Erbrechts umhinkommen.

Nur durch eine kompetente Fachberatung kann gewährleistet werden, dass bei Eintritt des Erbfalls auch wirklich die gewünschten Regelungen greifen.

Ich berate Sie gerne, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Fall vorhanden sind, kontaktieren Sie mich hierzu gerne jederzeit.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Lott

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten