Patchworkfamilien in der Nachfolgeplanung

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Nachfolgelösungen beim Patchworkfamilien

Das geltende Deutsche Erbrecht zielt auf die klassische Erstfamilie. Regelungen für Ehepaare mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen oder für Paare ohne Trauschein finden sich dort nicht. Aber der Regelungsbedarf ist gross.

Man findet in Deutschland bei genauer Betrachtung eine Vielzahl verschiedener Lebensmodelle. Eltern leben ohne Trauschein zusammen, sie leben trotz gemeinsamer Kinder getrennt, sind geschieden oder verwitwet oder sie leben mit gemeinsamen und nichtgemeinsamen Kindern unter einem Dach.

Bei der Nachlassplanung in einer Patchwork-Familie bestehen besondere Zielkonflikte auch und gerade im Bereich des wechselseitigen Wunschs nach Versorgung des längstlebenden Ehegatten oder Lebenspartners auf der einen und der Übertragung von Vermögen an die eigenen Kinder auf der anderen Seite. Bei unverheirateten Paaren bestehen gemäss aktuellem Recht weder güterrechtliche noch erbrechtliche Ansprüche des überlebenden Partners. Steuerliche Fragen kommen dazu; auch hier fehlt es an gesetzliche Regelungen, die den tatsächlichen Konstellationen angepasst sind.  

Auf der jeweils konkreten Ebene kommen Konflikte dazu; inhomogene Erbengemeinschaften sind unerwünscht. 

Unterschiedliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse machen das Paket komplett. 

Hier finden Sie unser Video zur Patchworkfamilie.

Fazit

Bei Patchwork-Familien stellen sich Herausforderungen, die andere Familien und Paare nicht kennen. Für sie ist es besonders wichtig, eine sorgfältige Vermögens- und Nachlassplanung und deren Umsetzung sicherzustellen.

Wir freuen uns auf ein erstes unverbindliches Informationsgespräch.

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