Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht etc.

Rechtsgebiete: Betreuungsrecht, Zivilrecht
Rechtstipp vom 29.09.2011

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht sind wichtige Vorsorgeinstrumente.

Eine individuelle Beratung und die anschließende Dokumentation Ihres Willens ist unerlässlich.

Die eigenen Dokumente zu diesem Themenkomplex sollten am besten auch zentral erfasst und damit im Ernstfall von den maßgeblichen Stellen (vor allem den zuständigen Gerichten) direkt abrufbar und einsehbar sein, damit Ihr letzter Wille auch zeitnah und sicher berücksichtigt wird.

In diesem Zusammenhang kann auf elektronischem Wege eine Erfassung Ihres Willens in einem Zentralregister erfolgen, bei der ich Ihnen gerne behilflich sein kann.

Das bietet sich insbesondere im Fall von Alleinstehenden und auch von Reisenden an, da in derartigen Konstellationen fatalerweise oftmals kein zeitnaher Zugriff auf den dokumentierten Willen des Betroffen besteht und dieser ihn leider dann manchmal auch nicht mehr äußern kann.

Jens Kadner

Rechtsanwalt

Frankfurt/Main


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