Rechtstipp vom 01.08.2012

Persönlichkeitsrecht: Fingerabdrücke dürfen nicht zentral gespeichert werden

Ein Bundesbürger kann sich nicht dagegen wehren, dass seine Fingerabdrücke genommen werden, wenn er sich einen Reisepass ausstellen lässt. Er kann diese behördliche Anordnung nicht "wegklagen". In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Dresden sorgte sich ein Mann, der einen Reisepass beantragte, um den Datenschutz. Er war der Meinung, sein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" werde verletzt, weil er "eingeschüchtert" sei und nicht mehr wisse, "wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß". Weil aber eine zentrale Datenspeicherung gesetzlich nicht zulässig sei, so das Gericht, bestehe keine Gefahr des Missbrauchs. (VwG Dresden, 6 K 1234/09)

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