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Pferdefleischskandal nun auch in Deutschland

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Für die einen ist es eine Delikatesse, für die anderen nicht essbar: das Pferdefleisch. Dabei unterscheidet sich gerade der Geschmack des Fleischs junger Pferde gar nicht so sehr vom Rind. Doch wer natürlich eine Rinderlasagne im Supermarkt kauft, erwartet, dass die Hauptzutat Rindfleisch und nicht Pferdefleisch ist. Auch in Deutschland mussten einige Supermärkte nun verschiedene Lebensmittel zurückrufen, weil sie zwar mit Rindfleisch gekennzeichnet wurden, aber Pferdefleisch beinhalteten. Dabei soll nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) aber gerade ein Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung Aufschluss darüber geben, was der Verbraucher genau kauft.

Doch damit nicht genug: Als ob es nicht ausreichen würde, dass die Hersteller die Verpackung falsch gekennzeichnet und damit den Verbraucher bewusst über die falsche Zutat getäuscht haben, so wurde in einigen Lebensmitteln im Ausland zusätzlich ein Schmerzmittel nachgewiesen. Dieses Schmerzmittel heißt „Phenylbutazon" und wird gerade Pferden aus therapeutischen Zwecken und manchmal auch zu Dopingzwecken verabreicht. Hat ein Pferd Phenylbutazon erhalten, darf es aber europaweit nicht mehr zu Lebensmitteln verarbeitet werden.

Zwar wird das Schmerzmittel manchmal auch bei Menschen eingesetzt, um etwa rheumatische Erkrankungen zu bekämpfen. Es hat aber schwere Nebenwirkungen und kann unter anderem zu Magen-Darm-Störungen, Knochenmarksschädigungen oder der Bildung von Gallensteinen führen.

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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