Pferdekauf

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Irgendwann ist es bei nahezu jedem Reiter soweit: Er möchte vom Schulpferd oder der Reitbeteiligung auf ein eigenes Pferd umsatteln!

Und hat man bei der Vielzahl der zum Kauf angebotenen Pferde endlich das vermeintlich richtige gefunden, muss die ganze Emotionalität zurückstehen, wenn der Vertrag geschlossen werden soll. Hierzu möchte ich Ihnen ein paar Tipps geben:

  1. Egal, ob Sie das Pferd von einem Händler oder einem Privatmann kaufen, bestehen Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag.
  2. Dieser Kaufvertrag sollte auf jeden Fall die genaue und vollständige Bezeichnung des Verkäufers, des  Pferdes nebst Lebensnummer, dessen Alter, dessen Ausbildungsstand, dessen Gesundheitszustand und konkrete Angaben zum Kaufpreis, seiner Zusammensetzung und Fälligkeit enthalten.

Oft wird im Vertrag gerade hinsichtlich der Gesundheit des Pferdes ausschließlich auf die sogenannte Ankaufsuntersuchung Bezug genommen. Dies ist vollkommen legitim.

Aber achten Sie bitte immer auf das Sprichwort: "Wess Brot ich ess‘, dess‘ Lied ich tanz!"

Lassen Sie sich nicht ein Ankaufsuntersuchungsprotokoll unterschieben, dass "kurz vorher" schon mal gemacht wurde. Sie können da schon sicher sein, dass Ihnen ein krankes Pferd untergeschoben wird.

Bestehen Sie also darauf, dass die Ankaufsuntersuchung von Ihrem eigenen Tierarzt durchgeführt wird. Seien Sie auf jeden Fall bei der Ankaufsuntersuchung dabei und unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht, bevor Sie das Protokoll der Untersuchung nicht in den Händen halten.

Zwar muss der Käufer die Ankaufsuntersuchung bezahlen, wenn durch diese keine gesundheitlichen Mängel festgestellt werden. Es ist aber gut investiertes Geld, da sich in den meisten Fällen hiernach die Gewährleitungsansprüche und ihre Durchsetzbarkeit richten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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