Anders als in allen anderen US Bundestaaten haben nach dem Recht des US Bundesstaates Louisiana bestimmte Kinder und ihre Abkömmlinge einen Pflichtteilsanspruch in Form eines Anspruchs auf eine quotale Beteiligung am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind alle Kinder unter 24 und ältere Kinder, sofern sie dauerhaft aufgrund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen. Gibt es einen Pflichtteilsberechtigten, beträgt der Pflichtteil ¼ des Nachlasses. Gibt es zwei oder mehr Pflichtteilsberechtigte, beträgt der Pflichtteil ½ des Nachlasses. Allerdings kann der überlebende Ehegatte einen lebzeitigen Nießbrauch unter bestimmten Umständen an dem gesamten Nachlass beanspruchen. Stirbt ein Kind vor seinen Eltern, können die Enkelkinder dessen Pflichtteil verlangen, sofern sie dauerhaft aufgrund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt selbst aufzubringen.
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