Pflichtteil Erbe der Kinder ⚠️ Wie hoch ist Pflichtteil?

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Durch den Pflichtteil wird auch für Kinder garantiert, dass sie mindestens einen kleineren Teil des Nachlasses bekommen. Die Höhe des Pflichtteils hängt davon ab, wie sich die Pflichtteilsquote darstellt und welchen Umfang der Nachlass hat. 

Ein gesetzlicher Erbteil für Kinder existiert ebenso unter der Voraussetzung, dass der überlebende Ehepartner im Testament als Alleinerbe eingesetzt wurde. Sollte es in dem Zusammenhang zu Auseinandersetzungen kommen, lassen Sie sich am besten durch einen Rechtsanwaltberaten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Da Kinder als direkte Nachkommen zu den Erben erster Ordnung zählen, existiert ein Pflichtteilsanspruch

  • Die Höhe des Pflichtteils der Kinder beläuft sich auf 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils

  • Selbst wenn die Nachkommen im Testament nicht bedacht wurden, existiert dennoch ein Pflichtteilsanspruch

  • Nur unter der Voraussetzung schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser kann ein Entzug der Pflichtteilsansprüche stattfinden

Wer sind die gesetzlichen Pflichtteilsberechtigten?

Lediglich sehr nahe Angehörige des Verstorbenen zählen zu den Pflichtteilsberechtigten, die gesetzlich verankert sind. Das sind in erster Linie die direkten Nachkommen, demzufolge die Kinder. Darüber hinaus gibt es noch weitere, ebenfalls pflichtteilsberechtigte Person, nämlich:

  • Ehepartner

  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner

  • Eltern

Geschwister zum Beispiel zählen im Normalfall nicht zu den Pflichtteilsberechtigten, genauso wenig wie Großeltern. Sogar die Eltern sind nur dann im Hinblick auf einen Pflichtteil berechtigt, falls es weder lebende Kinder noch Enkelkinder gibt.

Welche Höhe hat der Pflichtteil bei Kindern?

Falls Sie als Kind des Erblassers einen für Sie existierenden Pflichtteilsanspruch ermitteln möchten, brauchen Sie im ersten Schritt den Wert des gesetzlichen Erbes. Davon nehmen Sie schlichtweg die Hälfte, denn das ist Ihr Pflichtteilsanspruch.

Ebenfalls von Bedeutung ist, welche Anzahl von Angehörigen ebenfalls - neben Ihnen - Pflichtteilsansprüche haben. Das führt dazu, dass die Höhe des Pflichtteils für Sie auch davon abhängig ist, wie viele weitere Kinder mit Pflichtteilsanspruch existieren.

Ebenfalls Auswirkungen hat der Güterstand, sollte noch ein Ehepartner leben. Dieser hat eine direkte Auswirkung auf den Pflichtteilsanspruch der Kinder. Zusammenfassend ist es von folgenden Einflussfaktoren abhängig, wie hoch Ihr Pflichtteilsanspruch ist:

  • Wie hoch ist der Wert des gesetzlichen Erbes?

  • Wie viele Angehörige mit Pflichtteilsansprüchen existieren?

  • In welchem Güterstand lebten die Ehepartner?

Welche Höhe hat der Pflichtteil bei nur einem Kind?

Noch relativ leicht können Sie Ihren Pflichtteil berechnen, falls Sie das einzige Kind des Erblassers sind. Das bedeutet nämlich, dass keine zusätzlichen Pflichtteilsberechtigten vorhanden sind und Sie einen höheren Pflichtteilsanspruch als zum Beispiel bei drei vorhandenen Kindern haben. 

Angenommen, der Erblasser hat ein Kind sowie eine Ehefrau, die er hinterlässt. Als Güterstand gilt die Zugewinngemeinschaft. Darüber hinaus wurde die überlebende Ehefrau vom verstorbenen Erblasser im Testament als Alleinerbin genannt. 

Diese Voraussetzungen führen dazu, dass Ihr Pflichtteilsanspruch als Kind ein Viertel des Gesamterbes beträgt, nämlich 50 Prozent Ihres gesetzlichen Erbanteils. Beläuft sich das Gesamtvermögen zum Beispiel auf 400.000 Euro, hätten Sie einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 100.000 Euro. Ohne noch lebenden Ehepartner hingegen würde sich Ihr Pflichtteilsanspruch auf 200.000 Euro verdoppelt. 

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

Ehefrau Alleinerbin: Pflichtteil bei zwei Kindern? Diese Frage stellt sich nicht nur bei einem Kind, sondern erst recht, falls es zum Beispiel zwei Kinder gibt. Auch in dem Fall möchten wir ein Beispiel nennen, bei dem ebenfalls noch ein lebender Ehepartner nebst zwei Kindern existieren.

Da die Ehefrau im Testament als Alleinerbin genannt wird, haben beide Kinder einen jeweiligen Pflichtteilsanspruch in Höhe von einem Achtel. Grundlage ist, dass auf Basis der gesetzlichen Erbfolge der Erbteil je Kind ein Viertel betragen würde. Da der Pflichtteilsanspruch - wie bekannt - die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, beläuft er sich in diesem Beispiel pro Kind auf ein Achtel

Beträgt das vererbte Gesamtvermögen zum Beispiel 400.000 Euro, hätte jedes der zwei Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50.000 Euro. Würde kein Ehepartner mehr existieren, findet entsprechend einer Verdoppelung des Pflichtteilsanspruchs auf dann jeweils 100.000 Euro statt. 

Welche Höhe hat der Pflichtteil bei drei Kindern? 

Pflichtteil am Erbe bei drei Kindern trotz Testament? Dieser Frage möchten wir in dem folgenden Beispiel nachgehen. Wir gehen zunächst davon aus, dass es drei pflichtteilsberechtigte direkte Nachkommen (Kinder) gibt.

Die überlebende Ehefrau ist auch in dem Fall per Testament vom Erblasser als Alleinerbin eingesetzt worden. Sie erbt demzufolge 50 Prozent des Gesamtvermögens. Für die drei Kinder bedeutet das, dass sie jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von jeweils einem Zwölftel haben. 

Bei einem angenommenen Gesamtnachlass von 400.000 Euro hätte demnach jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch von ca. 33.000 Euro. Unabhängig vom Pflichtteil haben betroffenen Kinder eventuell zusätzlich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser kommt vor allem zum Tragen, sollte der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen an andere Nachkommen durchgeführt haben.

Telefonisches Erstgespräch mit CDR Legal vereinbaren

Nicht selten kommt es in der Auseinandersetzung wegen einer Erbschaft dazu, dass direkte Nachkommen ihren Pflichtteilsanspruch einklagen müssen. Oftmals entstehende Streitigkeiten dadurch, dass die Kinder im Testament nicht bedacht wurden. Qualifizierte Anwaltskanzleien wie CDR-Legal können in solchen Situationen häufig helfen.

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch zum Einmalpreis von 150 Euro (inkl. MwSt.) Schon in diesem Telefonat kann die Kanzlei oft eine Aussage treffen, wie Ihre Chancen im Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzung stehen. Anschließend vertritt Sie CDR-Legal, falls dies gewünscht ist und im Rahmen der Auseinandersetzung notwendig wird.

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