Pflichtteilsrecht im Erbrecht

Rechtsgebiet: Erbrecht
Rechtstipp vom 24.01.2011

Das Pflichtteilsrecht ist eines der kompliziertesten Gebiete des Erbrechts. Nicht nur die Tatsache, dass der Erbe mit dem Pflichtteil belastet ist und demnach naturgemäß ein Interesse an einem möglichst kleinen Pflichtteil hat, führt häufig zu Streit.

Im Pflichtteilsrecht sind stets auch die Anrechnungs- oder Ausgleichungsvorschriften zu beachten. Dies kann teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils haben. So habe ich erst kürzlich ein Pflichtteilsmandat übernommen, bei dem der vorherige Berater eine Ausgleichungsvorschrift übersehen hat. Die richtige Anwendung der Vorschrift hat dann letztlich zu einer Verdoppelung des Pflichtteilsanspruches meiner Mandantin geführt.

Eines von vielen Beispielen das für eine kompetente und rechtlich fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt spricht.

Weitere Informationen können unter www.erbfall.eu angesehen werden. Bei konkreten Fragen zum Pflichtteilsrecht kontaktieren Sie mich unverbindlich unter Haberbosch@erbfall.eu

23.01.2011

Rechtsanwalt Haberbosch

www.erbfall.eu

www.doppelbesteuerung.eu


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