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Phishing-Opfer? Geld zurückholen mit Fachanwalt IT-Recht ⚠️

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Phishingangriffe, bei denen Betrüger durch gefälschte E-Mails oder Websites persönliche Daten ausspähen, sind eine ernste Bedrohung für die Sicherheit im Internet. Opfer solcher Angriffe sollten umgehend die Polizei, ihre Bank informieren und einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Betroffene dabei, Rückzahlungsansprüche gegenüber der eigenen Bank durchzusetzen. Es ist entscheidend, auf verdächtige E-Mails aufmerksam zu sein, insbesondere auf solche, die zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Maßnahmen wie aktueller Virenschutz und die Vermeidung öffentlicher Internetzugänge können helfen, sich zu schützen. Sollte man dennoch Opfer eines Phishingangriffs werden, ist schnelles Handeln wichtig, einschließlich der Überprüfung durch einen Virenscanner, das Ändern von Passwörtern und gegebenenfalls die Informierung der Verbraucherzentrale. Meine Kanzlei hat bereits mehrfach Mandanten erfolgreich unterstützt, ihr Geld zurückzuerhalten, indem wir die rechtlichen Schritte gegen die Banken mit Nachdruck verfolgt haben.

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Wer Opfer eines Phishingangriffs geworden ist, stellt erschrocken fest, dass Geld vom eigenen Konto abgebucht wurde. Es sollte umgehend die Polizei, die eigene Bank sowie ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. 

Als Fachanwalt IT-Recht helfe ich Ihnen dabei, bestehende Rückzahlungsansprüche gegen die eigene Bank durchzusetzen. Um keine Fehler zu machen, sollten Sie vor einem Kontakt mit Ihrer Bank den Anwalt kontaktieren.

Onlinebanking gehackt

Betrügereien im Internet sind keine Neuheit. Beinahe täglich schaffen es dubiose E-Mails in das Postfach, die im besten Fall schon an der falschen oder fehlenden Anrede, durch offensichtlich nachgeahmte Logos, oder aufgrund merkwürdig anmutender Betreffe als Schädlinge entlarvt werden können. 

Die Vorgehensweisen, um arglose Nutzer hinters Licht zu führen und sie um ihr Vermögen zu bringen, entwickeln sich jedoch weiter. 

Nicht selten schaffen es Betrüger mittlerweile, Emails von Banken oder Onlinezahlungsdiensten so täuschend echt zu fälschen, dass selbst ein aufmerksamer Nutzer in die Phishing Falle tappen kann.


Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit

bei Phishing und Konto gehackt


Was ist Phishing?

Phishing ist das Ausspähen von Nutzerdaten durch gefälschte Emails oder Websites auf welchen die Nutzer ihr Daten eingeben. Da die Betrüger es auf Geld abgesehen haben, sind die beliebtesten Objekte dazu Banken oder auch Onlinezahlungsdienste. 

Die Emails sind dabei oft mit dem korrekten Namen des Adressaten versehen, haben einen unauffälligen Betreff und ahmen den Aufbau des Schreibens mit Farben, Schriftart und Logo perfekt nach. Was jedoch alle Phishing Emails gemein haben ist ein Link, welcher zu der vermeintlichen Partnerhomepage führt- welche natürlich gefälscht oder manipuliert wurde. 

Die Versendung von Links in Emails ist jedoch nichts, was einen grundsätzlich stutzig macht, vielmehr ist dies zur Schaffung einer höchstmöglichen Bequemlichkeit für Kunden und Nutzer Gang und Gebe bei unzähligen Onlinevorgängen.

Phishing Mail führt zu falscher Website

Bei Phishing Emails hingegen führt der Link zu einer falschen oder manipulierten Website. Auf dieser sollen dann Zugangsdaten eingegeben werden, in der Regel um sich zu authentifizieren, einen gesperrten Account freizuschalten oder etwa eine angebliche Fehlüberweisung vermeintlich rückgängig zu machen. 

Dabei werden die Daten gespeichert und meist unverzüglich verwendet oder der überwiesene Betrag auf ein ausländisches Konto abgeführt.

Besonders gefährlich, weil unbemerkt, ist das Phishing direkt von Websites. In den letzten Jahren wurden beispielsweise Fälle bekannt, in denen sich Nutzer auf ihrer regulären Bankhomepage einloggten. Anschließend kam die Information eines fehlgeschlagenen Logins, nachdem durch die Eingabe einer TAN die Identität bestätigt werden sollte. 

Das Fenster, in welchem die TAN eingegeben werden musste, war jedoch manipuliert, sodass anschließend mithilfe der TAN von den Betrügern eine authentifizierte Überweisung vom Konto des Opfers durchgeführt werden konnte.

Wie erkennt man Phishing?

Durch die täuschend echte Nachahmung von E-Mails und Websites ist ein Phishingangriff schwer zu erkennen. Grundsätzlich sollte man jedoch stutzig werden, wenn die erneute Eingabe von persönlichen Daten gefordert wird und dabei auf einen eingefügten Link verwiesen wird. 

Auch wenn ein plausibler Grund dazu genannt wird, der zur Eile drängt, und etwa um die Bestätigung eines nicht authentifizierten Zugriffs gebeten wird, sollte man zumindest die Internetadresse selbst eingeben und nicht den Link nutzen. 

Sicherer ist es jedoch das vermeintliche Institut anzurufen und zu fragen, was es mit der Aufforderung auf sich hat. Oft sind Banken und Onlinezahlungsdienste bereits über solche kursierenden Falschmails informiert und können genaue Auskunft geben.

Bewusstsein für Phishing schärfen!

Weiterhin hilft es, sich ins Bewusstsein zu rufen, dass seriöse Unternehmen niemals persönliche Daten per E-Mail abfragen würden, insbesondere keine Passwörter oder TANs. Derartige Anfragen sollten unverzüglich in den SPAM-Ordner verschoben und gelöscht werden.

Wird man auf eine Website umgeleitet ist es ratsam auf das Sicherheitszertifikat in der Browserleiste zu achten. Zum einen ist bei gesicherten Seiten ein Schlosssymbol ersichtlich, zum anderen steht statt der üblichen http:// Anwahl ein https:// in der Leiste.

Auch die wiederholte Aufforderung zur Eingabe von TANs beim Onlinebanking ist ein sicheres Betrugsmerkmal. Keine Bank verlangt mehr als eine TAN pro Transaktion, insbesondere nicht zu Freischaltungszwecken.

Wie kann ich mich gegen Phishing schützen?

Wichtigster Schutz gegen Phishing Angriffe ist ein aktueller Virenschutz auf dem PC sowie eine Firewall. Dies ist auch ein wichtiger Umstand in möglichen späteren Schritten gegen die Bank, da das Fehlen solcher Maßnahmen eine Sorgfaltswidrigkeit begründet. Im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung ist die Bank jedoch nicht zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Öffentliche Internetzugänge sollten weiterhin nur mit Bedacht genutzt werden. Vorgänge wie Bankgeschäfte mit sensiblen Daten sollten nur von zu Hause aus geführt werden.

Seitenaufrufe durch Links sollten stets vermieden werden, stattdessen geben Sie die Internetadressen lieber selbst ein.

Weiterhin sollte man stets über aktuell bekannte Angriffe informiert sein. Viele Institute warnen ihre Kunden auf ihrer Website vor aktuellen Gefahren und ihre Erscheinungsformen.

Erste Schritte, wenn man in eine Phishingfalle getappt ist

Sollte doch einmal ein Phishing Angriff Erfolg gehabt haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Zum einen sollte ein Virenscanner zur Überprüfung des PC oder Handys zum Einsatz kommen. Weiterhin sollte das betroffene Institut informiert, Konten und Karten gesperrt und Strafanzeige erstattet werden. 

Schließlich sollten auch die Passwörter geändert werden. Schließlich kann noch die Verbraucherzentrale informiert werden, um andere vor der Gefahr zu warnen.

Beispiele von Phishing Fällen

Phishingfälle landen oft vor Gericht, da insbesondere Banken den erschlichenen Betrag nicht ohne weiteres erstatten, wenn Kunden selbst an der Vermögensverschiebung mitgewirkt haben.

Bezeichnend war dabei ein Fall vor dem BGH (XI ZR 96/11) in welchem ein Rentner auf einer gefälschten Homepage seine Bank, zehn seiner TANs eingab. Da die Bank zuvor vor dieser Falle gewarnt hatte, wurden ihm die so erbeuteten 5.000 Euro nicht wieder erstattet.

In einem anderen Fall wurde einer Bankkundin die Erstattung von 9.000 Euro verwehrt. In diesem Fall hatte ein Trojaner die Anzeige des Kontostandes verfälscht, sodass 9.000 Euro zu viel angezeigt wurden. 

Daraufhin kam sie der Aufforderung der Rücküberweisung unter Verwendung ihrer TAN nach. Tatsächlich hatte sich der Betrag jedoch nie auf ihrem Konto befunden, die Rücküberweisung jedoch war wirksam ergangen. 

Da die Klägerin die Zahlung durch ihre TAN selbst autorisiert hatte, hatte sie ebenfalls keinen Erstattungsanspruch gegen die Bank.

Wie kann ein Fachanwalt für IT-Recht weiterhelfen?

Sollte es darum gehen, Rückzahlungsansprüche gegen die eigene Bank nach einer Phishingattacke durchzusetzen, kann ein Fachanwalt für IT-Recht Betroffenen dabei helfen, diese Ansprüche auch mit Nachdruck vorzutragen. 

Bevor Ansprüche gegen die Bank geltend gemacht werden, muss die Rechtslage eingehend geprüft werden: Liegt ein Verschulden des Kontoinhabers vor? Hat die Bank ihre Pflichten verletzt? Bestehen Rückzahlungsansprüche, und inwieweit bestehen Ansprüche der Bank gegen den Kunden? 

Nicht selten ändert sich durch Einschalten eines Fachanwalts für IT-Recht die Zahlungsbereitschaft der Banken. Meine Kanzlei hat bereits wiederholt Mandanten dazu verholfen, ihr verloren geglaubtes Geld von der eigenen Bank als Schadensersatz zurückzuerhalten.

Fazit Phishing Opfer

Phishing ist eine ernste Bedrohung für Ihre Privatsphäre und Sicherheit im Internet. Wenn Sie Opfer eines Phishing-Angriffs werden, sollten Sie schnell reagieren und sich professionelle Hilfe holen. Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und sich gegen die Angreifer zu wehren.

Foto(s): Thomas Feil

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