Pkw - Privatnutzung bei Kleinunternehmern

Rechtsgebiet: Steuerrecht
Rechtstipp vom 12.01.2012

Überschreitet ein Unternehmer eine bestimmte Umsatzhöhe nicht, so wird auf den Umsatz keine Umsatzsteuer erhoben.

Auch bei solchen Kleinunternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes wird die private Pkw –Nutzung im Bereich der Ertragsteuern gewinnerhöhend berücksichtigt. Gegebenenfalls geschieht dies durch die sog. „1% - Regelung“.

Der BFH hat nun entschieden, dass die Gewinnhinzurechnung durch die Anwendung der 1% - Regelung grundsätzlich nicht dazu führen kann, dass die maßgebliche Umsatzgrenze überschritten wird und der Unternehmer nicht mehr in den Genuss der Kleinunternehmerregelung kommt. Grund dafür ist, dass diese Gewinnhinzurechnung keinen Umsatz im Sinne der maßgeblichen Umsatzhöhe darstellt.


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