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Polizei bei Fußballspiel – DFL soll Einsätze künftig mitzahlen

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Werder Bremen gegen den HSV. Am 19. April ist es wieder so weit. Beim diesjährigen Nordderby herrscht diesmal schon lange vor dem direkten Aufeinandertreffen der beiden Vereine eine besondere Spannung. Denn zum ersten Mal hat der Bremer Senat angekündigt, Geld für die Polizeieinsätze rund um das Spiel zu verlangen.

300.000 Euro für einen Einsatz

Mit 300.000 Euro müsse die DFL, die die 1. und 2. Bundesliga betreibt, rechnen. Dieser Betrag soll die Zusatzkosten abdecken, da die Begegnung als Spiel mit erhöhtem Risiko gilt. Bis zu 1000 Polizisten seien für das Derby erforderlich. Bei anderen Spielen sind es nur 150.

Damit die Gebühren erhoben werden können, hatte der Bremer Senat im vergangenen Oktober eine Gesetzesänderung beschlossen. Nach § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes können Veranstalter einer gewinnorientierten Großveranstaltung an den Kosten eines Polizeieinsatzes durch die Veranstaltung beteiligt werden, wenn dabei der Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vorhersehbar ist. Damit wagt Bremen einen Vorstoß unter den Bundesländern. Die präsentieren sich in der Frage einer Kostenbeteiligung selbst sehr uneinheitlich. In der Diskussion ist auch eine Reduzierung der Polizeipräsenz bei Fußballspielen. Ob das mit der Aufgabe des Staates aufgrund seines Gewaltmonopols, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, vereinbar ist, ist jedoch fraglich. In jedem Fall werden die anderen Länder genau verfolgen, ob Bremen mit seiner Strategie Erfolg haben wird.

DFL kündigt rechtliche Schritte an

Für den Fall, dass er einen entsprechenden Gebührenbescheid erhält, hat der Ligaverband bereits rechtliche Schritte angekündigt. Wer aus diesem Match vor Gericht dann als Sieger hervorgeht, Bremen oder die DFL, ist so unsicher wie der Ausgang der Begegnung zwischen Werder und dem Hamburger Sportverein am übernächsten Sonntag.

Armes Bremen, reicher Fußballverband

Leere Kassen in Bremen auf der einen Seite und auf der anderen Seite ein Gewinn der DFL von 383,5 Millionen Euro in der Saison 2012/2013 wecken Begehrlichkeiten. Zudem wächst der Unmut, die Absicherung von Fußballspielen aus Steuergeldern zu finanzieren. Die Finanzknappheit gibt jedoch nur den Anlass, nach Einnahmemöglichkeiten zu suchen. Für die Rechtfertigung bedarf es mehr.

Keine Zurechnung gewalttätigen Verhaltens Dritter

Die Gegner einer Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen argumentieren, dass sich das Verhalten gewaltbereiter Täter dem Veranstalter nicht zurechnen lasse. Diese Ansicht findet ihre Grundlage vor allem im Polizeirecht. Maßnahmen gegen einen Veranstalter sind in diesem Fall nur erlaubt, wenn er solches Verhalten Dritter bezweckt oder billigend in Kauf nimmt. Gewalttäter, die die Gefahr von Sachbeschädigungen und Körperverletzungen erhöhen und so die Einsatzkosten hochtreiben, wollen DFL und die Vereine jedoch selbst nicht. Gegenmaßnahmen, wie das von ihnen im Dezember 2012 beschlossene Sicherheitskonzept, signalisieren, dass sie dieses Verhalten auch nicht billigend in Kauf nehmen.

Gefahrenabwehr ist Aufgabe des Staates

Nur weil die DFL als Veranstalter von den Spielen profitiere, bilde das noch keinen ausreichenden Grund, ihr die Kosten dafür notwendiger Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. Auch aus der Notwendigkeit eines Polizeieinsatzes, damit ein Spiel stattfinden kann, lasse sich noch keine Pflicht zur finanziellen Beteiligung herleiten. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit die Gefahrenabwehr sei aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols per se eine von der Allgemeinheit zu tragende Aufgabe.

Übermäßige Inanspruchnahme darf Geld kosten

Dem entgegnen die Befürworter einer Kostenüberwälzung, dass die Polizei bei solchen Veranstaltungen über das normale Maß in Anspruch genommen werde. Wie bei der Beteiligung des Schwerlastverkehrs wegen der übermäßigen Straßennutzung durch die Lkw-Maut lasse sich auch für die übermäßige Inanspruchnahme der Polizei, damit ein Fußballspiel reibungslos abläuft, eine Gebühr verlangen. Das gelte jedenfalls, wenn für die Veranstaltung Eintritt verlangt werde. Aus Gründen der Rechtssicherheit müssten die Kosten für Veranstalter dabei aber vorab berechenbar sein. Veranstaltungen dürften durch zu hohe Gebühren außerdem nicht unrentabel werden. Eine gesetzliche Regelung müsse zudem Ausnahmen für Härtefälle vorsehen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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