Porsche/Audi Abgas Skandal München wird zum Porscheschreck

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Zum wiederholten Male verurteilt das Landgericht München, unter dem Az. 10 O5473/19 in einem durch die Anwaltskanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren, die Audi AG.

Die Klägerin hat ihren Porsche Macan S, 3 l, V6 CDI, Euro 6, im Jahre 2016 beim Porsche Zentrum in München gekauft. Der streitgegenständliche Fahrzeug erhielt im Jahre 2018 einen verpflichtenden Rückruf, wegen des Vorliegens zumindest zweier unzulässiger Abschaltvorrichtungen (so genannte Strategie A und D) Bei der Strategie A handelt sich um eine mit einer Prüfzykluserkennung einhergehenden Aufheizstrategie, welche die Wirkung des Emissionskontrollsystems außerhalb der Prüfbedingungen des NEFZ in unzulässiger Weise verringert und das Stickoxiden Emissionsverhalten verschlechtert.

Das Software Update wurde schließlich im Sommer 2020 aufgespielt, nachdem die Klägerin zuvor von der Firma Porsche darauf hingewiesen worden war, dass die Behörden bei Nichtteilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung durchführen könnten.

Korrekterweise wurde ich hier die Audi AG und nicht Porsche verklagt. Die Audi AG trägt hierzu vor, dass sie weder Herstellerin, noch Verkäuferin, des streitgegenständlichen Fahrzeugs sei, dies wäre die Porsche SE. Weiterhin trägt die Audi AG vor, es fehle an einer Kausalität zwischen der angeblichen Täuschung der Klägerin und ihrer Kaufentscheidung.

Nichts desto trotz verurteilte das Landgericht München richtigerweise die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Landgericht München ist der Meinung dass die Audi AG die Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise ,jedenfalls bedingt vorsätzlich , geschädigt hat, da sie einen Motor mit mindestens einer unzulässigen Abschalt Vorrichtung entwickelt und über den Hersteller des gegenständlichen Fahrzeugs (Firma Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG) mit einer durch Täuschung des KBA erschlichenen Typen Genehmigung ,zwecks Weiterveräußerung an Endkunden, in den Verkehr gebracht hat. Man ist der Meinung, dass die Beklagte im großen Stil, Fahrzeuge mit entsprechend manipulierten Motoren, über die Herstellerin des oben genannten Fahrzeugs in den Verkehr gebracht hat.

Insgesamt ist somit klar und nachvollziehbar, dass in den hier vorliegenden beschriebenen Fällen nicht Porsche sondern die Firma Audi zu verklagen ist.


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Derzeit,und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

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