Postbank Phishing, was tun bei dubiosen E-Mails?

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Die Postbank und ihre Kunden sind zunehmend Ziel von Phishing-Angriffen, bei denen versucht wird, sensible Daten durch gefälschte E-Mails zu erlangen. Opfer solcher Angriffe sind oft verunsichert und fragen sich, wie sie reagieren sollen. Es wird empfohlen, die Sicherheitshotline der Postbank zu kontaktieren und den Virenscanner zu aktualisieren. Die Verbraucherzentrale rät zur Kontaktaufnahme, ein Rat, dem nicht uneingeschränkt zugestimmt wird, insbesondere wenn bereits unberechtigte Geldtransfers stattgefunden haben. In solchen Fällen ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bei Verlusten nach Phishing-Angriffen ist eine Strafanzeige über eine spezialisierte Anwaltskanzlei anzuraten, um eine konsistente Kommunikation sicherzustellen. Die Postbank prüft Schadensersatzansprüche kritisch und verteidigt sich gegen Ansprüche, indem sie eigene Fahrlässigkeit des Kunden geltend macht. In Fällen von Phishing ist die Frage der groben Fahrlässigkeit entscheidend. Eine offene Diskussion mit der Bank wird nicht empfohlen. Die Expertise eines spezialisierten Anwalts ist wichtig, sowohl aus juristischen als auch aus technischen und kaufmännischen Gründen. Der Autor hat umfangreiche Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und vertritt Mandanten gegen die Postbank und andere Banken auf Bundesebene.

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Die Postbank ist immer wieder Opfer von Phishing-Mails und Phishing-Attacken. In E-Mails wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Postbank-ID durch mehrfache Falscheingabe der PIN gesperrt wird. Es soll dann ein neuer Datenabgleich stattfinden. So der Betrugsversuch.

Weitere Phishing-Nachrichten sind im Umlauf.

Sie sollten immer sehr kritisch reagieren, wenn mehr oder weniger aus heiterem Himmel per E-Mail eine Datenaktualisierung oder ein Datenabgleich gefordert wird. Dies ist äußerst ungewöhnlich.

Auf Phishing-Mail hereingefallen? Viele Betroffene sind unsicher, wie sie reagieren sollen, wenn sie eine Phishing-Nachricht angeklickt haben. Teilweise wird empfohlen, unverzüglich die Postbank Sicherheitshotline unter 0800/100 89 06 anzurufen. Auch wird teilweise empfohlen, den Virenscanner zu aktualisieren.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt beispielsweise, dass eine entsprechende Kontaktaufnahme anzuraten ist.

Diese Auffassung der Verbraucherzentrale teile ich nicht uneingeschränkt.

Insb. dann, wenn bereits Gelder unberechtigt transferiert worden sind, ist es möglicherweise keine gute Idee, mit der Postbank in Kontakt zu treten und weitere Informationen über Vorfälle weiterzugeben. Hierdurch können rechtliche Nachteile entstehen.

Nach Phishing-Mail Geld weg?

Sollte nach dem Anklicken einer Phishing-Mail von Ihrem Konto unberechtigt Geld abgebucht worden sein, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Es empfiehlt sich auch, die Strafanzeige über die spezialisierte Anwaltskanzlei abzugeben. Hier ist es wichtig, eine möglichst einheitliche Kommunikation zu gewährleisten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Alle Informationen, die im Rahmen einer Strafanzeige den Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, können nach einer Akteneinsicht auch von der Postbank eingesehen werden.

Gerade wenn Sie Vermutungen haben, wie möglicherweise die Schadensverläufe gewesen sind, sollten Sie mit solchen Ideen zurückhaltend sein.

Ich hatte schon Fälle, in denen solche Vermutungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens geäußert worden sind und dann im Nachgang von der Postbank zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen dankend aufgegriffen wurden. Es wurde dann darauf verwiesen, dass der Kunde schon selbst gewisse Unregelmäßigkeiten vermutet und dass dann auf jeden Fall von einem Fall der groben Fahrlässigkeit auszugehen ist.

Sie sollten als Bankkunde nicht davon ausgehen, dass insb. bei höheren Schadenssummen die Bank auf Ihrer Seite steht. Nach meiner Beobachtung agieren die Banken und in Teilen auch die Postbank, wie Versicherungen, die zunächst kritisch prüfen, ob sie für den Schaden haftbar gemacht werden können. Wenn die Postbank eine Chance sieht, Schadensersatzansprüche abzuwehren, wird dies auch erfolgen.

Grobe Fahrlässigkeit – die juristische Stellschraube

Aus juristischer Sicht ist eines der zentralen Fragen, die bei Phishing-Fällen und bei einem Betrug im Online-Banking Bereich zu klären ist, die grobe Fahrlässigkeit. Es wird aus rechtlicher Sicht zu fragen sein, ob die Bank Ihnen einen Fall der groben Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Wie in vielen anderen Lebensbereichen ist es auch in solchen Sachverhalten bedeutsam, die jeweiligen Einzelfälle abzuklären. Die Authentifizierung für das Online-Banking erfolgt häufig über sehr unterschiedliche Wege und es ist u. a. zu klären, welche Authentifizierungsmerkmale ggf. abgegriffen worden sein können. Auch dies ist nach meiner Erfahrung zunächst ein Thema im Rahmen der anwaltlichen Beratung. Eine offene Diskussion mit der Postbank, die letztendlich über einen Schadensausgleich entscheidet, empfiehlt sich nicht. Hier sind die Interessenlagen gegensätzlich. Die Postbank will im Zweifel Forderungen abwehren, der Kunde möchte eine möglichst vollständige Erstattung seines Schadens.

Brauchen Sie einen spezialisierten Anwalt?

Mandanten fragen häufig, ob für die Betreuung solcher Betrugsfälle im Online-Banking Bereich spezialisierte Rechtsanwälte notwendig sind. Nach meiner Einschätzung gibt es neben den verschiedenen juristischen Aspekten von Phishing-Fällen auch technische und kaufmännische Gegebenheiten. Auch ist es wichtig, dass der beratende Anwalt oder die beratende Anwältin prozessuale Erfahrungen haben. Im Zweifel ist die Angelegenheit in einem gerichtlichen Verfahren zu klären. Dann ist es wichtig, die möglichen Gegenargumente einer Bank zu kennen, mit denen die Abwehr von Ansprüchen versucht wird.

ich kann auf eine jahrelange Erfahrung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückgreifen und haben mit verschiedenen Banken schon gerichtliche Auseinandersetzungen geführt. Ich kenne die kritischen Themen, bei denen die Banken in der Regel Beweisschwierigkeiten haben und können diese Aspekte bei der Fallbearbeitung berücksichtigen.

Mit meiner Kanzlei in Hannover vertrete ich im gesamten Bundesgebiet Betroffene, die Ansprüche gegen die Postbank oder andere Banken durchsetzen wollen und Opfer eines Phishing-Angriffs geworden sind.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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