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Postbank und Phishing

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Postbank-Kunden sind zunehmend Ziel von Phishing-Angriffen, bei denen Betrüger über gefälschte E-Mails versuchen, an sensible Bankdaten zu gelangen. Auch wenn die Postbank nicht öfter als andere Banken betroffen ist, wird dennoch von zahlreichen Fällen berichtet. Die Bank ist bemüht, ihre Kunden durch Sicherheitshinweise, die vor allem auf ihrer Website zu finden sind, zu schützen. Kunden werden eindringlich dazu aufgefordert, diese Hinweise zu befolgen, um sich vor Phishing zu schützen. Sollte dennoch ein Schaden entstehen, ist schnelles Handeln gefordert. Opfer sollten strafrechtliche Schritte einleiten und können versuchen, den Erstattungsanspruch gegenüber der Bank geltend zu machen, was oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Meine Kanzlei bietet bundesweit Unterstützung für Betroffene von Phishing, insbesondere im IT-Recht, und hat bereits Erfolge bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen erzielt. Nutzen Sie professionelle juristische Hilfe, bevor Sie Ihrer Bank Informationen zum Phishing-Vorfall übermitteln.

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Kunden der Postbank sind Ziele von Phishing

Phishing greift bei allen Banken, die Onlinebanking "im großen Stile" anbieten, um sich. Dabei läuft der Phishing-Angriff meist über das Versenden täuschend echt aussehender E-Mails. Beispielsweise erhält ein Postbank-Kunde eine E-Mail, die das Logo der Postbank verwendet und deren Verfasser sich als Sachbearbeiter der Postbank ausgibt. In der E-Mail wird entweder dazu aufgefordert, die eigenen Kontodaten oder TANs "zwecks Sicherheitsüberprüfung" einzugeben, oder aber - und dies ist meist raffinierter und daher derzeit die gängige Methode - es wird lediglich ein Hinweis erteilt, der Kunde sollte sich demnächst im Onlinebanking einloggen, um den eigenen Kontostand zu kontrollieren. In dieser "Hinweismail" befindet sich dann ein angeblicher Link zur Postbank-Login-Seite. Wer diesen Link benutzt, gelangt auf eine täuschend echt aussehende, aber gefälschte Website, und die Kontodaten sind abgefangen, sobald sie eingetippt werden.

Die Postbank ist nicht erkennbar häufiger Ziel von Phishing-Angriffen als andere Banken, die ebenfalls Onlinebanking anbieten. Allerdings berichten viele Websites und auch die Anrufe, die mich in letzter Zeit immer häufiger erreichen davon, dass Kunden der Postbank Opfer von Phishing geworden sind. 

Sicherheitshinweise der Postbank beachten!

Die Postbank selbst ist sich darüber bewusst, dass ihre Kunden durch fake-Emails oder Hackingangriffe Opfer von Phishing werden können. Daher ist die Postbank, wie jede andere Bank auch, sehr bemüht darum, ein Bewusstsein für die Gefahrensituationen zu schaffen und die Kunden auf Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen. Diese Hinweise erfolgen insbesondere auf der Website der Postbank, in unmittelbarer Nähe zum Login-Bereich, der das Onlinebanking ermöglicht. Kunden sollten diese Hinweise unbedingt ernst nehmen und alle Maßnahmen umsetzen, die dort vorgeschlagen werden. Dies ist teilweise sogar vertragliche Pflicht der Kunden. In einem Streit darum, wer letztlich für den Schaden, der durch Phishing entstanden ist, aufkommen muss wird erheblich sein, inwieweit der Kunde Sicherheitshinweise der Postbank oder seiner Bank beachtet hat.

Die Postbank hat eine eigene Frage-Antwort-Rubrik zum Thema Phishing vorbereitet: https://antworten.postbank.de/tag/phishing

Bei Phishing die Postbank verklagen? Schadensersatz?

Sollten Sie Kunde bei der Postbank und Opfer von Phishing sein, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Es geht darum, eine Strafanzeige zu erstatten und das Geld zurück zu erhalten, das Ihnen gestohlen worden ist. Die Täter, die das Phishing letztlich zu verantworten haben, sind meist nicht auffindbar. Daher bleibt dem Phishing-Opfer oft nur, von der eigenen Bank Erstattung des Geldes zu verlangen. Die Banken wiederum sehen sich nicht in der Pflicht und tragen auch keine "Schuld" am Phishing, sodass es oft zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Kein Wunder, denn beim Phishing werden nicht selten fünfstellige Eurobeträge gestohlen - wer will dafür schon "einfach so" aufkommen?

Letztlich können sich Phishing-Opfer also in der Situation vorfinden, die eigene Bank, beispielsweise die Postbank, rechtlich zum Erstatten des gestohlenen Geldes aufzufordern. Hierbei sollten Betroffene auf die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts zurückgreifen, um keine Fehler zu machen. Jede Bank wird sich nämlich ebenfalls juristische Unterstützung einberufen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Und eine gerichtliche Auseinandersetzung ist bei Phishing-Fällen zwischen Bankkunden und der Bank heutzutage leider keine Ausnahme mehr.

Meine Hilfestellung bei Postbank Phishing

Meine Kanzlei hilft Betroffenen bundesweit dabei, sich nach einem Phishing-Angriff rechtlich sicher zu verhalten. Ich bin auf das IT-Recht spezialisiert und haben bereits Gerichtsverfahren in Phishing-Fällen gewonnen. Einem meiner Mandanten musste über 10.000 Euro von der Bank erstattet werden, nachdem er das Geld durch Phishing verloren hatte. Die Bank zahlte leider nicht, als ich sie außergerichtlich dazu aufforderten. Eine Klage war daher der einzige Weg, wieder an das Geld zu kommen.

Gern können Sie mich anrufen, wenn Sie meine juristische Hilfe nach einem Phishing-Vorfall benötigen. Ganz gleich, bei welcher Bank (der Postbank oder einer anderen Bank) Sie Kunde sind - sprechen Sie zuerst mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie der Bank irgendwelche Informationen über den Phishing-Vorfall zukommen lassen.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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