P&R-Container – Anklage gegen Gründer Roth

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Gegen den Gründer der P&R hat nun die Staatsanwaltschaft München Anklage wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges erhoben, so verschiedene Medienberichte. Wie berichtet, war der Gründer bereits im Herbst letzten Jahres in Untersuchungshaft genommen worden.

Die Anklage ist aber laut dem leitenden Oberstaatsanwalt nur auf einen geringen Teil des sehr großen Schadens beschränkt worden, nämlich lediglich auf einen Schadensbetrag von circa € 18 Mio. und 414 Fälle. Begründet wurde dies von dem leitenden Oberstaatsanwalt mit der Schwierigkeit des Verfahrens und der gebotenen Eile, da sich Herr Roth seit letztem Jahr in Untersuchungshaft befindet.

Insolvenzverfahren P&R-Gesellschaften

Wie die Ermittlungen ergeben haben sollen, sollen von den verkauften 1,6 Mio. Container nur circa 617.000 Container vorhanden sein. Dies wird auch, wie wir berichtet hatten, durch die Angaben der Insolvenzverwalter bestätigt. Nach Angaben der Insolvenzverwalter wurde spätestens ab 2009 ein Schneeballsystem praktiziert, in dessen Rahmen fällige Mietzahlungen und Rückkaufspreise aus den Einzahlungen neuer Anleger bedient worden sind.

Wie wir bereits informiert hatten, ist über das Vermögen von verschiedenen P&R-Gesellschaften, Grünwald, ein Insolvenzverfahren anhängig. Sofern noch nicht geschehen, sollten Anleger auch Ansprüche in diesem Insolvenzverfahren anmelden, da mit einer Insolvenzquote nach Angaben der Insolvenzverwalter gerechnet werden kann.

Möglichkeiten für Anleger neben den Insolvenzverfahren 

Im Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist aber nicht nur der Gründer, Herr Roth, sondern auch andere Verantwortliche der P&R-Gruppe. Gegen diese laufen die Ermittlungen auch weiter und sind noch nicht abgeschlossen.

Es kann daher auch die Möglichkeit bestehen, noch weitere Verantwortliche neben Herrn Roth auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Auch besteht die Möglichkeit, dass Anlageberater oder Anlageberatungsunternehmen oder Banken, die Anlegern den Kauf von P&R-Containern empfohlen haben, auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung haften, wenn diese Anleger unzureichend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt und auch nicht die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt sowohl die Interessen von Anlegern in den Insolvenzverfahren der verschiedenen Gesellschaften und hilft Geschädigten auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen der P&R-Gruppe sowie auch gegen Anlageberater.

Weitere Informationen können Sie auch gerne auf unserer Homepage entnehmen.

Stand: 08.02.2019



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