P&R Container News VII: Jaffe sieht Insolvenzverschleppung der GF vor und zusätzliche Haftung

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Nach Informationen des Handelsblatts und aufgrund des vorliegenden Insolvenzgutachtens des Insolvenzverwalters Michael Jaffe sind Teile der 86 aktiven Containerpools bis zum Jahr 2032 vermietet.

Es kann so nicht zu einer schnellen Veräußerung der Container kommen, nur ein mittel- bis langfristiges Verwertungskonzept ist möglich. Wenn keine weiteren Steine in den Weg geworfen werden, könnten somit durch Mieten und spätere Veräußerungserlöse nur rund 1,6 Milliarden € gesammelt werden. Dem stehen jedoch Verbindlichkeiten i. H. v. 4,35 Milliarden Euro gegenüber Das hieße, dass im besten Fall eine Insolvenzquote von 19 % für die Anleger erreicht werden könnte. Allerdings wird diese Quote noch verschlechtert für die Anleger, die in den letzten Jahren seit dem Zeitpunkt des BaFin gestatteten Prospekts gekauft haben. Hier liegt die Quotenschätzung nur bei knapp über 10 %. 

Aus der Insolvenz ist deshalb wohl wenig zu erwarten. Aus dem vorliegenden Gutachten geht hervor, dass schon seit dem Jahr 2007 nur in kleinem Umfang von der P&R tatsächlich Container gekauft wurden. Weiterhin wurden Container verkauft, die es tatsächlich nicht gab. Deutlich wird an dieser Stelle die zusätzliche Haftung der insgesamt fünf Geschäftsführer, die somit Insolvenzverschleppung betrieben hätten. Denn seit dem Jahr 2007 war die P&R-Gruppe nicht mehr in der Lage, mit den Einnahmen aus den vorhandenen Containerflotten die bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu decken. Spätestens seit Ende 2000 war keine positive Fortführungsprognose mehr gegeben. Es war schon damals klar erkennbar, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht ansatzweise würden decken können.

Für die Anleger bedeutet dies, dass neben der Möglichkeit, die verloren geglaubten Gelder über deren Anlagevermittler zurückzuerhalten, auch die Möglichkeit besteht, gegenüber den agierenden Wirtschaftsprüfern Schadensersatz geltend zu machen und ganz besonders nun auch gegenüber Heinz Roth und den ehemaligen weiteren Geschäftsführern der P&R.

Gemäß § 64 GmbHG ist ein Geschäftsführer einer Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet, wenn nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der Überschuldung Zahlungen geleistet werden. Auch § 43 GmbHG dient als Grundlage, um Schadensersatzansprüche aufgrund fehlender Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns geltend zu machen. Insgesamt bleibt es dabei, dass nur eine Möglichkeit besteht, sein investiertes Geld zurück zu erlangen, wenn man gegen diese Herrschaften vorgeht und sich wehrt.

Nehmen Sie deshalb die Vermittler und GF in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben, und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Weg den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen Ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden.

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte München steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich.

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Markus Klamert


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