Preiserhöhung durch wwwe GmbH (vormals Euroweb Internet GmbH) ?

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Haben Sie auch ein Schreiben einer wwwe GmbH erhalten, welches mit „Anpassung Ihrer Vertragskonditionen“ überschrieben ist ?

Die Euroweb Internet GmbH hat in wwwe GmbH umfirmiert. Soweit ersichtlich (Stand 13.12.2021) bleibt die Euroweb aber als Marke der wwwe GmbH bestehen. Wie aus Euroweb Internet GmbH die wwwe GmbH geworden ist können Sie unter wwwe GmbH ? Haben Sie auch ein Schreiben der wwwe GmbH in Bezug auf die „Anpassung Ihrer Vertragskonditionen“ erhalten ? nachlesen.

Ist eine einseitige „Anpassung“ von „Vertragskonditionen“ zulässig ?

Dies ist eine Frage des Einzelfalls und mit der klassischen Juristenaussage „es kommt darauf an“ durchaus treffend beschrieben. Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sind nicht per se unmöglich, etwa dann wenn eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag vereinbart worden ist wurde und die streitgegenständliche Preiserhöhung zur Deckung der Kosten erfolgt.

Es stellt sich aber in vielen Fällen die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Preiserhöhungen.

Wird ein neues Angebot zum Neuabschluss eines Vertrages zu veränderten Bedingungen vorgelegt oder der Vertragspartner nur von einer Preiserhöhung unterrichtet ? Kann der Vertragspartner Widerspruch gegen die einseitige Preiserhöhung erheben mit der Abhilfemöglichkeit der Fortführung des Vertrages zu den bislang vereinbarten Bedingungen ? Beurteilungsparameter können dabei zum Beispiel auch sein, ob es sich nur um eine ganz geringfügige Preisanpassung handelt oder ob die vertraglich vereinbarte Summe erheblich einseitig zum Nachteil eines Vertragspartners angehoben wird.

Das sind nur einige der Fragen, die jeweils im konkreten Fall eine Rolle spielen können und beantwortet werden müssen.

Schnelle und kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Es fällt bei Euroweb Verträgen zudem allgemein immer wieder auf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten in den Verträgen als Zahl ausgeschrieben wird, also "achtundvierzig" statt 48 und dass die Gesamtkosten für die Mindestvertragsdauer von 48 Monaten nicht konkret benannt werden. Bei regelmäßig mehrere hundert Euro monatlichen Kosten sind diese Gesamtkosten durchaus immens - und werden oft wohl von den Betroffenen im Verkaufsgespräch nicht in ihrer Höhe erfasst, wie mir Mandanten berichten. Auch hier müssen jeweils die konkreten Umstände Ihres Einzelfalls anwaltlich geprüft werden.

Lesen Sie dazu auch den Ratgeber Hilfe bei Euroweb Internet-System-Verträgen  mit weiteren Informationen zum Thema Euroweb.

Ich habe schon eine Vielzahl von Unternehmen/Selbständigen erfolgreich vertreten, die eine Euroweb Internet-System-Vereinbarung bzw. eine Vereinbarung über die Erstellung einer Internetseite abgeschlossen haben oder eine Folge-Vereinbarung zu einer solchen Vereinbarung unterschrieben haben Zum Hinweisbeschluss OLG Düsseldorf vom 03 12 2020 zu Folgeverträgen . Die Betroffenen, die sich an mich wenden möchten sich aus verschiedenen Gründen wieder von diesen Vereinbarungen lösen. So berichten mir viele meiner Mandanten zum Beispiel, dass sie sich eines Neu-Abschlusses eines Vertrages mit mindestens 48 Monaten Laufzeit durch eine Folge-Vereinbarung nicht bewusst waren und diese auch nicht gewollt haben.

Kontaktieren Sie mich gern unverbindlich, um zu besprechen wie ich Ihnen helfen kann.

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Foto(s): Dr. Lars Jaeschke, LL.M.

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