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Prepaid-Vertrag: Erstattung von Restguthaben?

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel müssen Mobilfunkanbieter von Prepaid-Verträgen dem Kunden bei Kündigung des Vertrages das noch vorhandene Guthaben zurückerstatten - und zwar, ohne eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Mobilfunkanbieter in seinen AGB festgehalten, dass für die Auszahlung des Restguthabens 6 Euro Gebühr anfallen. Diese Klausel ist nach Ansicht des Gerichts unwirksam, da sie den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt: Bezüglich der Rückerstattung von Restguthaben bei Prepaid-Verträgen seien z. B. Vorauszahlungen an einen Stromversorger vergleichbar, wo dem Anbieter eine gesetzliche Rückerstattungspflicht hinsichtlich der zu viel geleisteten Zahlungen obliegt.

Mit der Erhebung der zusätzlichen Gebühr von 6 Euro wälzt der Anbieter die ihm bei der Rückerstattung entstehenden Kosten auf den Kunden ab. Das ist unzulässig.

Das Gericht erklärte auch weitere Klauseln der AGB für unwirksam: Sowohl die einseitige Preisänderungsmöglichkeit seitens des Mobilfunkanbieters, als auch die pauschale Mahngebühr in Höhe von 9,95 Euro für Zahlungsverzug wie die Gebühr für Rücklastschriften bei unzureichend gedecktem Konto stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist somit unwirksam.

(LG Kiel, Urteil v. 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10)

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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