Private Krankenversicherung: Warum Sie eine Beitragserhöhung nicht einfach hinnehmen sollten

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Sind Sie privat krankenversichert und haben, wie jedes Jahr, eine Beitragserhöhung erhalten? Viele PKV-Versicherte ärgern sich regelmäßig über diese steigenden finanziellen Belastungen, und fälschlicherweise glauben viele, dass sie nichts dagegen tun können. In diesem Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, welches die Grundlagen einer PKV-Beitragserhöhung sind und wann Sie erhöhte Tarife nicht einfach hinnehmen sollten. 

Sind PKV-Beitragserhöhungen zulässig?

Eine Beitragserhöhung ist erst mal nichts Verwerfliches, denn grundsätzlich dürfen Versicherungen ihre Beiträge anheben, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Wie hoch dieser Aufschlag ausfällt, ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung verschieden. Beispielsweise verteuerte die AXA-Versicherung einen Tarif gar um etwa 50 Prozent für das Jahr 2017, während andere Versicherer ihre Beiträge für das Jahr konstant hielten. 

Was sind die Gründe für eine Beitragserhöhung?

Zu den Gründen einer Beitragserhöhung gehören etwa neue Behandlungs- und Operationsmethoden oder neue und teurere Medikamente. Auch steigende Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlung, eine höhere Lebenserwartung und dadurch längere medizinische Versorgung zählen dazu. 

Wie wird der Beitrag festgelegt?

Die private Krankenversicherung (PKV) kalkuliert die Ausgaben und berechnet danach den Beitrag. Sie ist gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlichen Ausgaben mit den kalkulierten zu vergleichen. Weichen diese Zahlen um mehr als 10 Prozent voneinander ab, muss der Versicherer die Beiträge anpassen. Ein unabhängiger Treuhänder ist für die Kontrolle zuständig, ob alle Berechnungen stimmen und die Beitragsänderung zulässig ist. Die Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der Beiträge sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt. Der Treuhänder wiederum wird als unabhängiger Prüfer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berufen. 

Wozu ist die PKV bei einer Beitragserhöhung verpflichtet?

Nimmt die PKV nun eine Beitragserhöhung vor, ist sie verpflichtet, ihren Kunden den Grund mitzuteilen – und zwar so, dass diese ihn verstehen und nachvollziehen können. Dies ist in § 203 Abs. 5 VVG geregelt. Allerdings sind viele Versicherer ihrer Pflicht in der Vergangenheit nicht nachgekommen und haben ihre Kunden mit allgemeinen Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« abgespeist oder einfach nur den Wortlaut des Gesetzestextes wiedergegeben. 

Wie haben die Gerichte geurteilt?

Mehrere deutsche Gerichte haben bereits in PKV-Fällen im positiven Sinne für Verbraucher geurteilt. So waren das OLG Köln (Aktenzeichen 9 U 138/19) und jüngst das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-23 O 198/19) zu dem Urteil gekommen, dass die Erhöhungen der betreffenden Versicherer formal unwirksam waren, weil dem Versicherten die Gründe für die Beitragserhöhung nicht ausreichend mitgeteilt worden waren. In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt wurden dem Kläger knapp 10.000 EUR zugesprochen. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Was bedeutet das für Sie? 

Wie Sie sehen, kann es sich für Sie lohnen, wenn Sie sich die Ankündigungen von Beitragserhöhungen genauer anschauen. Gibt es hier keine ausreichende Begründung für die Erhöhung, stehen die Chancen gut, dass die Erhöhungen rechtswidrig sind. Ist dies der Fall, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge verzinst zurückverlangen. Wenn die Beitragserhöhungen über mehrere Jahre unwirksam erhöht wurden, kann Ihnen dies viel Geld zurückbringen. 

Wir beraten Sie gern

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Wir machen uns für Sie stark! 


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