Private Unfallversicherung: Spätestens nach 12 plus 3 Monaten ist Schluss

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht
Rechtstipp vom 11.11.2011
Eine private Unfallversicherung braucht für den Unfall eines Versicherten nur dann zu leisten, wenn dieser den Vorfall spätestens nach zwölf Monaten der Versicherung gemeldet hat und außerdem innerhalb weiterer drei Monate ein ärztliches Attest darüber vorliegt, dass der Patient durch den Unfall "invalide" geworden ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb der fünfzehnmonatigen Frist gar nicht möglich war. (Hier, weil innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Unfall die Invalidität noch "eingetreten" war, sondern sich erst danach "entwickelt" hatte. Als Folge daraus hatte dann auch erst nach Ablauf von weiteren 3 Monaten ein Arzt die Invalidität festgestellt.) (LG Dortmund, 2 O 325/10)

Bewertung
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert