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Private Versicherung lehnt ab – war’s das?

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Privates Versicherungsrecht – was ist das?

Sie haben eine Lebens-, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine Gebäude-, Unfall- oder eine Kfz-Versicherung? Diese Versicherungen haben Sie bei privaten Versicherungskonzernen abgeschlossen, meist im Büro Ihres Versicherungsvertreters. Für diese Versicherungen gilt das Versicherungsvertragsgesetz.

Im Gegensatz dazu sind Sie z.B. als Arbeitnehmer bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern, also in der Kranken-, der Arbeitslosen-, der Unfall-, der Rentenversicherung, automatisch versichert, ohne jemals einen entsprechenden Antrag bei den Trägern gestellt zu haben. Dieses Sozialversicherungsrecht ist in den Sozialgesetzbüchern geregelt.

Was tun im Schadensfall?

In den kleingedruckten Versicherungsbedingungen ist oft geregelt, dass der Schadensfall unverzüglich der Versicherung gemeldet werden muss. Wenn Sie dies nicht beachten, kann die Versicherung möglicherweise die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Auch ist es wichtig, den Antrag auf Leistungen umfassend und den Anforderungen der Versicherungsbedingungen gemäß zu formulieren. Sinnvoll ist es daher, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um Fehler oder Lücken zu vermeiden und damit eine zügige Regulierung bei der Versicherung zu erreichen. Wir unterstützen Sie auch in diesem frühen Stadium der Antragstellung.

Private Versicherung lehnt ab – war’s das?

Wohnungsbrand, Überschwemmung, Verkehrsunfall, Berufsunfähigkeit, notwendiger Zahnersatz - gegen diese Lebensrisiken kann man sich versichern. Aber was ist, wenn Ihre Versicherung die Versicherungsleistung ablehnt?

Wenn die Versicherung Ihren Leistungsantrag ganz oder zum Teil ablehnt, muss das nicht rechtens sein. Unsere Beratungspraxis zeigt, dass private Versicherungskonzerne häufig mit ähnlichen Begründungen ablehnen. Folgende Beispiele sollen das verdeutlichen:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab, weil Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vor 5 Jahren nicht korrekt beantwortet und damit den Versicherer arglistig getäuscht haben sollen.
  • Die Unfallversicherung lehnt ab, weil der von Ihnen in der Schadensanzeige dargestellte Sachverhalt kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen sein soll.
  • Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung lehnt ab oder kürzt den beantragten Schadensersatz mit der Begründung, dass der Wasserschaden durch das nicht versicherte Grundwasser entstanden sein soll.
  • Die Reiserücktrittsversicherung lehnt die Leistung ab, weil die angemeldete Krankheit nicht unerwartet gewesen sei.
  • Die Zahnzusatzversicherung lehnt die Bezahlung Ihres eingereichten Kostenplans ab, weil die Heilbehandlung bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages begonnen habe.

Unsere im Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei kann auf die pauschalen Ablehnungen der Versicherungen qualifiziert reagieren und Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen, da wir durch unsere langjährige berufliche Erfahrung wissen, welche Erwiderungen gegen die Behauptungen der Versicherer sinnvoll sind.

Im Schadensfall sofort zum Anwalt oder zum Versicherungsvertreter?

Versicherungsvertreter und –makler erhalten für die von ihnen vertriebenen Versicherungen Provisionen. Im Falle versteckter Provisionen zahlt der Versicherer für die Versicherungsvermittlung. Zudem sind die Vertreter regelmäßig auf den Verkauf geschult, kennen aber häufig die rechtlichen Detailfragen der Versicherungsbedingungen kaum.

Deshalb sollten Sie immer berücksichtigen, dass Ihr Versicherungsvertreter möglicherweise in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu Ihrer Versicherung stehen könnte.

Zudem zeigt sich leider sehr oft im Schadensfall, dass die Versicherungen häufig eine Taktik haben: Sie verzögern die Schadensregulierung solange wie möglich.

Wir setzen uns konsequent, verschwiegen und zügig nur für Ihre Interessen ein. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und zügigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherungen!

Wer sein Leben selbstbestimmt und sicher gestalten will, benötigt in Schadensfällen qualifizierte Beratung, die größtmögliche Sicherheit bietet.

Ist der Anwalt nicht sehr teuer?

Die Anwaltsgebühren sind weitgehend gesetzlich geregelt. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir mit Ihnen die anfallenden Kosten vor Beginn jeder Beratung besprechen und Ihnen die entstehenden Kosten anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes transparent erläutern. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen auch an, die sog. Deckungsanfrage zu stellen und danach die weitere Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Bei geringem Einkommen und bei Vermögen bis max. 2600 € kann auch die Übernahme der Beratungs- und Vertretungskosten durch die Staatskasse im Rahmen der sog. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.

Auf unserer Homepage www.sz-law.de haben wir für Sie die Voraussetzungen für die Beantragung aufgeführt und die Formulare zum Download bereitgestellt.

SZ-Rechtsanwälte – Alles aus einer Hand!

Wir setzen uns konsequent und zügig nur für Ihre Interessen ein. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und raschen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherungen! Unsere Kanzlei bietet Ihnen zudem eine qualifizierte fachanwaltliche Beratung und Vertretung im Bereich des Sozialversicherungsrechts an, um begleitende Ansprüche zügig durchzusetzen (z. B. Kranken- und Verletztengelder sowie Erwerbsminderungsrentenansprüche, Unfall- und Schwerbehindertenrenten).

SZ-Rechtsanwälte

Sie erreichen unser freundliches Team zur Terminvereinbarung telefonisch Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende erreichen Sie uns unter 0176/61056782.

Die Erstberatung bieten wir unseren Mandanten zum günstigen Festpreis an.

Auf unserer Homepage www.sz-law.de haben wir für Sie die aktuelle Rechtsprechung mit interessanten Beispielsfällen bereitgestellt. Dort finden Sie auch aktuelle Informationen zu den weiteren Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei wie z. B. Arbeitsrecht, Familienrecht (Unterhalt, Scheidung), Internetrecht sowie weitere Rechtsgebiete.



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