Besitzt ein Mann nur ein Einfamilienhaus, als er eine private Haftpflichtversicherung abschließt, so muss die Versicherung nicht leisten, wenn er sich später eine weitere Immobilie (eine Eigentumswohnung) kauft, diese weitervermietet und durch ein geplatztes Rohr bei Frost ein Wasserschaden an einer benachbarten Wohnung entsteht (hier in Höhe von mehreren tausend Euro). Die Versicherung müsse nur leisten, wenn die Wohnung selbst bewohnt werde, so das Landgericht Coburg. (LG Coburg, 11 O 720/07)
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