Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

I. Sachverhalt

Der Arbeitgeber* stellte dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich einen Dienstwagen zur Verfügung, welches dieser auch privat benutzen durfte. Vom 03.03.2008 bis einschließlich zum 14.12.2008 war der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber verlangte den Dienstwagen zurück, welches er auch am 13.11.2008 erhielt. Erst nachdem der Arbeitnehmer wieder seine Arbeit aufgenommen hatte, erhielt er am 18.12.2008 einen Dienstwagen, welches er auch privat nutzen durfte.

Der Arbeitnehmer verklagte seinen Arbeitgeber und verlangte eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom 13.11.- 15.12.2008. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen und auch die Revision vor dem BAG blieb erfolglos.

II. Entscheidungsgründe

Das BAG führt in seinem Urteil aus, dass die Gebrauchsüberlassung eines Pkw zur privaten Nutzung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung ist. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Das hat zur Folge, dass sie regelmäßig nur so lange geschuldet wird, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr nach § 3 I EFZG besteht, nicht der Fall.

III. Fazit

Kurz zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Arbeitgeber den Dienstwagen dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung so lange überlassen muss, so lange er verpflichtet ist Arbeitslohn zu bezahlen. Erkrankt also ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen, so endet die Pflicht des Arbeitgebers Lohn zu bezahlen und somit auch die Verpflichtung den Dienstwagen zur privaten Nutzung zu überlassen.

Fatih Bektas

Rechtsanwalt

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich als erste Orientierungshilfe dient und in keinem Fall eine Rechtsberatung ersetzt.

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, die Formulierung jeweils geschlechtsspezifisch auszurichten.


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