Probleme nach Autokauf

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Häufig zeigen sich nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Mängel des Fahrzeugs. Dann müssen bestimmte Punkte zwingend beachtet werden.

Bei einem Verkauf von Privat an Privat kann die Gewährleistung (wie meistens üblich) vollständig ausgeschlossen werden. Verschweigt der Verkäufer jedoch bewusst einen Mangel oder sichert er die Mangelfreiheit ins Blaue hinein zu, haftet er trotz Gewährleistungsausschluss.

Findet ein Gewährleistungsausschluss nicht statt, beträgt die Gewährleistungsfrist bei einem Privatkauf 2 Jahre. Dies gilt auch für Gebrauchtwagen.

Kauft eine Privatperson von einem Unternehmer (Verbrauchsgüterkauf), kann die Mängelhaftung des Verkäufers nicht ausgeschlossen werden. Versucht der Gebrauchtwagenhändler trotzdem, die Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist diese Vereinbarung unwirksam.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwagen (auch Tageszulassungen) mindestens 2 Jahre, für Gebrauchtwagen mindestens 1 Jahr. Die Gewährleistung kann nicht verkürzt oder ausgeschlossen werden.

Stellt der Käufer einen Mangel des Fahrzeugs fest, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, den Mangel zu reparieren oder einen mangelfreien Pkw zu liefern. Bei einem defekten Gebrauchtwagen kommt in der Regel nur eine Reparatur in Frage.

Repariert der Käufer vorschnell die Mängel, ohne dem Verkäufer eine Reparaturmöglichkeit zu geben, verliert er seine Gewährleistungsrechte und muss die Reparaturkosten selbst tragen.

Repariert der Verkäufer den Mangel, hat er die damit zusammenhängenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Verweigert der Verkäufer die Nachbesserung oder lässt eine Reparaturfrist verstreichen oder scheitern 2 Reparaturversuche, kann der Käufer i.d.R. den Wagen zurückgeben bzw. den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz verlangen.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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