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Produktkennzeichnung: Ist „Made in Germany“ bald out?

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Das ist jedenfalls nach einem Beschluss des EU-Parlamentes möglich. Rund 125 Jahre stand sie für Qualität aus deutschen Landen, die weltweit bekannte Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“. Doch inzwischen werden Produkte, die dieses Siegel tragen, schon längst nicht mehr vorwiegend in Deutschland gefertigt. Jetzt plant das EU-Parlament eine Reform für die Herkunftskennzeichnung „Made in“, um zugunsten der Verbraucher auf dem Binnenmarkt die Herkunft von Produkten besser nachvollziehbar zu machen. Dagegen regt sich heftiger Widerstand aus Deutschland.

Probleme bei der Nachvollziehbarkeit

Nach Ansicht der EU-Abgeordneten sind die geltenden Regeln zur Produktkennzeichnung unzureichend. Bei rund 10 Prozent der Produkte, die von dem europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte RAPEX entdeckt werden, ist es nicht möglich, die Herkunft ausreichend zu bestimmen. Dagegen soll eine Verschärfung der Kennzeichnungsregeln helfen.

Kennzeichnung für Non-Food-Produkte

Die neuen Produktsicherheitsvorschriften sollen für nahezu alle Waren des EU-Binnenmarktes gelten. Ausgenommen sind nur einige Produkte, wie etwa Arzneimittel und Lebensmittel.

Verschärfung der Herkunftsangaben

Zukünftig sollen Hersteller die Wahl haben, ob sie ihr Produkt mit „Made in EU“ oder „Made in …“ und dem Landesnamen kennzeichnen. Sind zwei oder mehr Länder an der Herstellung beteiligt, soll das Land als Ursprungsland gelten, in dem die Ware der „letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- und Verarbeitung unterzogen worden ist.“

Auswirkungen auf „Made in Germany“

Gerade diese Verschärfung der Produktkennzeichnung stößt hierzulande auf Kritik. Denn das begehrte Siegel „Made in Germany“ würden viele Unternehmen und Firmen dann nicht mehr für ihr Produkt sprechen lassen können. Nach den neuen Regeln muss ein Produkt zu 45 Prozent in dem Land gefertigt sein, um dessen Namen als Herkunftsangabe verwenden zu dürfen. Da beispielsweise deutsche Auto- und Maschinenbauunternehmen inzwischen ihre Produkte nur noch zu dreißig Prozent in Deutschland herstellen, müssten sie auf das bekannte Herkunftszeichen verzichten.

Schärfere Sanktionen bei Verstößen

Neben den neuen Anforderungen an die Produktkennzeichnung sollen nach dem Willen der EU-Abgeordneten auch die Verfolgung von Verstößen verbessert und die Sanktionen verschärft werden. Für die Strafzumessung sollen dann auch Kriterien berücksichtigt werden wie beispielsweise, ob das Unternehmen vorsätzlich und wiederholt gegen die Produktsicherheitsvorschriften verstoßen hat. Mit der Einführung einer europaweiten „schwarzen Liste“ und einer „Verletzerdatenbank“ soll letztlich mehr Transparenz bei Produktherstellungsketten geschaffen werden.

Streit innerhalb der Mitgliedstaaten

Inzwischen ist ein heftiger Konflikt zwischen den Mitgliedstaaten entbrannt. Auf der einen Seite stehen Länder wie Deutschland, Belgien und Großbritannien, die wegen der dort verbreiteten Herstellungsketten „ihren guten Namen“ in Gefahr sehen. Die andere Seite nehmen Länder wie Spanien und Italien ein, die zum Beispiel in der Textilherstellung auf heimische Produkte und inländische Rohstoffe Wert legen und daher auf eine Produktkennzeichnung drängen, die vornehmlich auf den Herstellungsort abstellt.

Verbraucherschutz in Brüssel

Wie der Konflikt ausgeht, steht derzeit noch nicht fest. Eines ist jedoch sicher: Gegen den Willen der EU-Mitgliedstaaten wird das EU-Parlament die neuen Vorschriften schwer durchsetzen können. Denn letztlich liegt es an den Ländern, diese in nationales Recht umzusetzen. Weitere Gespräche zu diesem Bereich werden vermutlich erst nach der Europawahl stattfinden.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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