ProReal Deutschland 7 - Rückzahlung oder erneute Verlängerung?

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Nachdem die One Group aus Hamburg im Dezember 2023 überraschend angekündigt hat, dass sie unter anderem bei den Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7 die Zinszahlungen aussetzen wird, stellt sich für investierte Anleger und Zeichner dieser Wertpapiere die Frage, ob und wann mit der Rückzahlung der dort investierten Gelder gerechnet werden kann.


Erstmalige Verlängerung der Laufzeit von ProReal Deutschland 7 um zwölf Monate im September 2022

Mit Schreiben vom 22.09.2022 hatte die ProReal Deutschland 7 GmbH ihren Anlegern mitgeteilt, dass die Laufzeit ihrer nachrangigen Namensschuldverschreibungen um zwölf Monate bis zum 31.12.2023 verlängert werde.

Zu diesem Zeitpunkt sollte die Rückzahlung der Nominaleinlage von 100% "plangemäß" erfolgen.

Außerdem wurde eine zusätzliche endfällige variable Verzinsung in Höhe von rund 1% angekündigt, so dass sich der Gesamtrückfluss auf voraussichtlich 129% erhöhen würde.

Begründet wurde die Laufzeitverlängerung von der ProReal Deutschland 7 GmbH damit, dass der erfreuliche Geschäftsverlauf der Emittentin in Verbindung mit den fortgeschrittenen Investments fortgesetzt werden solle.


Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen zum 30.06.2024?

Laut einem Bericht der Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest vom 29.12.2023 soll die One Group ihr gegenüber versichert haben, dass die Rückzahlung vertragsgerecht gemäß den Schuldverschreibungsbedingungen erfolgen soll.

Nach diesen Bedingungen hat die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen spätestens sechs Monate nach dem Ende der Laufzeit zu erfolgen.

Allerdings steht dieser Anspruch auf Rückzahlung unter der Bedingung, dass die Liquidität der Emittentin ausreicht, um alle Anleger gleichmäßig zu befriedigen.

Alternativ sehen die Schuldverschreibungsbedingungen der ProReal Deutschland 7 GmbH vor, die feste Laufzeit ein zweites Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern.


Rechtsrat für Zeichner des ProReal Deutschland 7

Investierte Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Serie Pro Real 7, die um die Rückzahlung ihrer Wertpapiere fürchten, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, sich vorzeitig die dort investierten Gelder zurückzahlen zu lassen oder Schadensersatz geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


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