Rechtstipp vom 31.05.2012

Prozesskosten sind steuerlich abzugsfähig

Kosten von Zivilprozessen können bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof im Mai 2011 entschieden. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht eine echte Kehrtwende gemacht und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Prozesskosten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie bezahlt werden. Die Entscheidung gilt nicht nur für die Kosten des Zivilverfahrens sondern auch für andere Gerichtsverfahren z. B. vor dem Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten. Auch Strafprozesskosten sind abzugsfähig.

Rechtsanwalt Martin Müller


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