Rechtstipp vom 13.07.2009

Psychiatrische und psychologische Gutachten bei Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente

Die Mehrzahl aller Erwerbsminderungsrenten wird aufgrund psychischer Erkrankungen bewilligt. In aller Regel ziehen Gerichte medizinische Sachverständige, wie z.B. Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, seltener auch psychologische Sachverständige hinzu, wenn für den Mandanten eine Rente wegen Erwerbsminderung eingeklagt wird.

Das Gutachten des Sachverständigen muss bestimmte Anforderungen in formeller und inhaltlicher Art erfüllen. Kommt das Gutachten zu einem für den Mandanten ungünstigen Ergebnis, gibt es eine Vielzahl von prozessualen Angriffspunkten, um das Gutachten zu entkräften.

Zum Beispiel ist der gerichtlich bestellte Sachverständige nach der - auch im Sozialgerichtsverfahren anzuwendenden Zivilprozessordnung - verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen und ist nicht berechtigt - wie es in Kliniken häufig vorkommt - den Gutachtenauftrag an nachgeordnete Ärzte, die sich .B. in der Facharztausbildung befinden, zu delegieren.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn ich Sie in Ihrem Verfahren auf Bewilligung einer Rente vertreten soll oder Sie zunächst eine Beratung benötigen.


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