Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Düsseldorf

  • 2 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Düsseldorf

Unnötige Revisionsoperation nach nicht erkanntem Hirninfarkt; LG Düsseldorf, Az.: 3 O 291/10

Chronologie

Bei der Klägerin wurde Anfang 2008 ein Aneurysma der Arteria cerebri media entdeckt. Es erfolgte ein Clipping, das komplikationslos verlief. Postoperativ trat eine Hemiparese auf, die Anlass zu einer Revisionsoperation gab. Es schlossen sich lange physio- und ergotherapeutische Behandlungen an.

Verfahren

Im Vorfeld des Verfahrens war bereits die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Nordrhein mit dem Vorfall befasst (Az.: 2009/0385). Im Ergebnis stellte die Kommission fest, dass die zweite Operation unnötig war. Da eine vorgerichtliche gütliche Einigung scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Landgericht Düsseldorf hat den nunmehr rund neun Jahre zurückliegenden Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen und stellte im Ergebnis ebenfalls die unnötige Revisionsoperation heraus, woraufhin das Gericht die Beklagte zu einem Schmerzensgeld im vierstelligen Eurobereich verurteilte.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Arzthaftungsprozesse können sich lange hinziehen, so wie hier nahezu sieben Jahre (Klageeinreichung im Jahre 2010). Es wäre für alle Beteiligten sicher sinnvoller gewesen, dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten schon im Vorfeld des Verfahrens aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage eine Regulierung vorgenommen hätte. Derartige Prozesse belasten unnötig die Gerichtsbarkeit, was auch allen Haftpflichtversicherern hinreichend bekannt ist, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema