Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Heidelberg

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Heidelberg: unzureichende Aufklärung nach Operation einer Radiusfraktur, LG Heidelberg, Az.: 4 O 221/13.

Chronologie

Die Klägerin war anlässlich eines Wanderausflugs gestürzt und hatte sich dabei eine distale Radiusfraktur des rechten Handgelenks zugezogen. Diese wurde operativ behandelt. Die Nachsorge sollte durch die Beklagte erfolgen, die u.a. das Material entfernen sollte. Nach dieser Nachbehandlung entwickelte sich bei der Klägerin ein Karpaltunnelsyndrom.

Verfahren

Das Landgericht Heidelberg hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigen hinterfragen lassen. Zwar stellte der befasste Gutachter keinen Behandlungsfehler fest, der Beklagten ist es jedoch nicht gelungen, den Beweis einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung zu erbringen. Als Schaden ist es zu einer Irritation des Nervus medianus und Taubheitsgefühlen gekommen. Daraufhin hat das Landgericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 5000,- Euro verurteilt, sowie festgestellt, dass sie sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen haben. Der Streitwert wird auf 110.000,- Euro festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Die Klägerin hat nunmehr noch die Möglichkeit, aus den zugesprochenen Feststellungansprüchen vorzugehen. Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, käme es zu einem weiteren Prozess vor demselben Gericht, stellt Dr. D.C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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