Quanta Capital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma Quanta Capital, die unter der Domain quantacapital.co im Internet über ihre Webseite den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und Währungspaaren (Forex-Handel) anbietet, bezeichnet sich auf ihrer Webseite als einer der führenden Brokerage-Anbieter, der anspruchsvolle Händler befähigen würde, Risiken zu managen und die Leistung zu maximieren. Anfänger könnten mit dem Handel von Grund auf mit der Unterstützung der besten Spezialisten beginnen.

Anlegern, die erwägen über die Firma Quanta Capital Kapital anzulegen, kann man nur dringend empfehlen, keine Handelsgeschäfte über die entsprechende Handelsplattform zu tätigen, die laut ihrem Internetauftritt in England unter der Adresse: Floor 2, 9 Portland Street, Manchester, England, M1 3BE, eine Niederlassung betreibt.

Recherchiert man näher zu der angeblichen Niederlassung, dann stellt man fest, dass sich unter der Adresse in England einmal eine Firma Quanta Capital Holdings Limited befindet und zum anderen eine weitere Firma namens Quanta Capital Litigation Finance Limited, wobei beide Firmen im Jahre 2018 gegründet wurden.

Im vorliegenden Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Firma Quanta Capital eines Identitätsmissbrauchs schuldig macht und existierende Firmen als Betreibergesellschaften benennt, die in keinerlei Beziehung zur Firma Quanta Capital stehen. Hierfür spricht auch, dass die Webseite der Firma Quanta Capital erst im Jahre 2024 ins Leben gerufen wurde.

Anlegern kann man deshalb nur dringend empfehlen, von Handelsgeschäften über die Firma Quanta Capital Abstand zu nehmen. Fälle eines Identitätsmissbrauchs wurden seitens unserer Kanzlei bei unseriösen Handelsplattformen oft aufgedeckt.

Unabhängig davon wird im Rahmen des Internetauftritts kein rechtsverbindliches Impressum angegeben, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Quanta Capital oder eine entsprechenden Betreibergesellschaft wären.

Auch eine Telefonnummer, unter der die Firma Quanta Capital erreichbar wäre, wird nicht angegeben. Als Kontaktmöglichkeit wird lediglich die Emailadresse: info@quantacapital.co benannt.

Darüber hinaus spricht ein weiterer gewichtiger Grund gegen eine Kapitalanlage über die Firma Quanta Capital. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt der Firma Quanta Capital keine Genehmigung, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Quanta Capital in Deutschland durchzuführen und Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger anzubieten. Die Firma Quanta Capital ist deshalb unreguliert und handelt ungenehmigt.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Erfahrungen unserer Kanzlei aus einer Vielzahl von Fällen zeigen, dass Anleger keinesfalls mit ungenehmigten bzw. unregulierten Firmen Handelsgeschäfte tätigen sollten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Quanta Capital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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