(Val) Das Bundeskabinett hat am 05.11.2008 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung der Aktionäre erleichtert. Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Hauptversammlungspräsenzen und enthält eine Neuordnung des gesamten Fristenregimes vor der Hauptversammlung. Schließlich vereinfacht er das Vollmachtsstimmrecht der Banken und erschwert den räuberischen Aktionären das Geschäft, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
«Das Geschäftsmodell von klagefreudigen Aktionären, denen es nicht um das gemeinsame Ganze geht, sondern die mit ihren Klagen lediglich persönliche wirtschaftliche Vorteile suchen, hat ausgedient», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der Gesetzentwurf stelle aber dennoch sicher, dass Kleinaktionäre nach wie vor gegen schwere Rechtsverletzungen vorgehen könnten. Außerdem werde die Hauptversammlung für den Einsatz zeitgemäßer Medien geöffnet. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Internet über die Grenzen hinweg stärkt nach Ansicht der Bundesjustizministerin die Aktionärsrechte und gebe ein Signal für ein nachhaltiges Investitionsklima in Europa. Das sorge für stabile Kapitalmärkte und könne den Einfluss kurzfristig agierender Finanzinvestoren begrenzen. Langfristige Unternehmensstrategien könnten so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen, so Zypries abschließend.
Bundesjustizministerium, PM vom 05.11.2008
Bewertung
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert