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Räuberischer Postbote

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Ein Postbeamter hatte vor etwa fünf Jahren gezielt Beileids- und Glückwunschbriefe geöffnet und das in den Umschlägen enthaltene Geld gestohlen. Der Postraub flog schließlich auf, nachdem der Postbote auf einen Fangbrief seines Dienstherrn hereingefallen war. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Münster dem diebischen Briefzusteller den Beamtenstatus aberkannt.

Zur Begründung führte die 2. Disziplinarkammer den Vertrauensverlust auf Seiten des Dienstherrn an: Auch wenn nur ca. 30 Fälle bekannt seien, in denen der Postbeamte die Briefe geöffnet und Geld entwendet habe und die durch den Postraub erzielte Summe eher gering sei, bewerteten die Münsteraner Verwaltungsrichter das Verhalten des Beamten als schwerwiegendes Dienstvergehen. Außerdem sei er wegen der gravierenden Verletzung des Briefgeheimnisses für den Postdienst schlichtweg untragbar. 

(VG Münster, Urteil v. 18.03.2010, Az.: 20 K 460/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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