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Raser werden Mordes verurteilt

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Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 27.02.2017, Aktenzeichen: 535 Ks 8/16, zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Führerscheine der Angeklagten wurden eingezogen, die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen.

Im vorliegenden Fall hatten sich die Angeklagten am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit durchgedrückten Gaspedalen seien sie, so das Gericht, mit ihren Fahrzeugen gerast und hätten dabei mehrere rote Ampeln missachtet.

An einer Kreuzung sei das Fahrzeug eines Angeklagten mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert. Die erlitt schwerste Verletzungen vestarb noch an der Unfallstelle. Der andere Angeklagte sei gegen eine steinerne Hochbeeteinfassung gerast und mit seinem Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft geflogen. Dadurch wurde seine Beifahrerin verletzt.

Nach Ansicht des Gerichts hätten die beiden Angeklagten ganz genau gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen. Ein zumindest bedingter Tötungsvorsatz sei daher gegeben.

Darüber hinaus hätten die Angeklagten, so das Urteil, das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Tatmittels verwirklicht. Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Dadurch hätten die Angeklagte eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht.


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