Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen:
- Stufe 1: der außergerichtliche Einigungsversuch
vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens
- Stufe 2: das
Schuldenbereinigungsverfahren mit gerichtlicher Hilfe auf Grundlage
eines Schuldenbereinigungsplanes
- Stufe 3: das vereinfachte
Verbraucherinsolvenzverfahren, gegebenenfalls mit Restschuldbefreiung
Diese Reihenfolge ist verpflichtend, aber nicht
immer sind alle drei Stufen nötig.
Wer sich bereits
außergerichtlich einigt, kommt nicht mehr zu Stufe 2 und 3. Wer
im Schuldenbereinigungsverfahren zu einer für alle Beteiligten
befriedigenden Lösung kommt, muss das
Verbraucherinsolvenzverfahren nicht mehr beantragen.
Zuletzt geändert am 26.02.2005
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