Ablauf des Verfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen:

  • Stufe 1: der außergerichtliche Einigungsversuch vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens
  • Stufe 2: das Schuldenbereinigungsverfahren mit gerichtlicher Hilfe auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Stufe 3: das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren, gegebenenfalls mit Restschuldbefreiung

Diese Reihenfolge ist verpflichtend, aber nicht immer sind alle drei Stufen nötig.
Wer sich bereits außergerichtlich einigt, kommt nicht mehr zu Stufe 2 und 3. Wer im Schuldenbereinigungsverfahren zu einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung kommt, muss das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht mehr beantragen.

Zuletzt geändert am 26.02.2005

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