Abstandsflächen

Die Bauordnungen in den einzelnen Bundesländern sehen vor, dass neue Gebäude bestimmte Grenzen zum Nachbargrundstück einhalten müssen. Der Grenzabstand bezeichnet die kürzeste Entfernung zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze. Dabei ist der so genannte Bauwich, der seitliche Mindestabstand des Bauwerks zur Nachbargrenze, meist mit drei Metern festgelegt.

Grenzabstände sollen die Qualität des Nachbargrundstückes sichern. Haus oder die Wohnungen des Nachbarn sollen nicht zu dunkel werden. Aber auch die Arbeit von Rettungskräften (Feuerwehr, Rettungsdienst) wird durch die Grenzabstände erleichtert.

Die genauen Abstände sind in den Bauordnungen festgelegt und abhängig von Größe und Bauart. Auch für Gartenzäune und sonstige Angrenzungen zum Nachbarn gibt es Regelungen. Sie sind im Einzelnen sehr differenziert und schützen das Bedürfnis nach Licht und Belüftung auch bei enger Bebauung.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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