Die Bauordnungen in den einzelnen Bundesländern sehen vor, dass
neue Gebäude bestimmte Grenzen zum Nachbargrundstück einhalten
müssen. Der Grenzabstand bezeichnet die kürzeste Entfernung zwischen
Gebäude und Grundstücksgrenze. Dabei ist der so genannte Bauwich,
der seitliche Mindestabstand des Bauwerks zur Nachbargrenze, meist mit
drei Metern festgelegt.
Grenzabstände sollen die Qualität
des Nachbargrundstückes sichern. Haus oder die Wohnungen des Nachbarn
sollen nicht zu dunkel werden. Aber auch die Arbeit von
Rettungskräften (Feuerwehr, Rettungsdienst) wird durch die
Grenzabstände erleichtert.
Die genauen Abstände sind in
den Bauordnungen festgelegt und abhängig von Größe und Bauart. Auch
für Gartenzäune und sonstige Angrenzungen zum Nachbarn gibt es
Regelungen. Sie sind im Einzelnen sehr differenziert und schützen das
Bedürfnis nach Licht und Belüftung auch bei enger Bebauung.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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