Ältere Eheleute

Eine besondere güterrechtliche Situation ergibt sich für ältere Partner, der aber durch Ehevertrag Rechnung getragen werden kann.

Sie sollten Gütertrennung vereinbaren, vor allem dann, wenn beide bereits Kinder aus vorangegangenen Ehen oder Partnerschaften haben. So bleibt die Erbmasse den jeweils eigenen Nachkommen erhalten. Aus erbrechtlichen Gründen sollten Zuwendungen der Ehegatten untereinander geregelt werden, da diese sonst im Erbfall unter gewissen Umständen anfechtbar sind. Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt können nach Bedarf ausgeschlossen werden.

Ferner sollte ein Wohnrecht geregelt werden. Dies steht auch wieder im Zusammenhang mit dem Erbrecht. Leben die Ehegatten in einem Haus oder einer Eigentumswohnung des Ehemanns, kann für die Ehefrau ein Nießbrauchsrecht, also eine Nutzung der Wohnung auf Lebenszeit, vereinbart werden. Die Ehegatten vereinbaren einen Erb- und Pflichtteilsverzicht und regeln den Nießbrauch als Vermächtnis. Die Kinder der Ehegatten sollten in diesen Pflichtteilsverzicht mit einbezogen werden.

Zuletzt geändert am 09.01.2006

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